Für die letztgenannten Zwecke scheint die Kirche bis um die Mitte des 18. Jahrhundert- benützt worden zu sein; später verfiel sie der Entweihung. Im Jahr 1771 verfügte der Kirchenkonvent: ,Das Kirchlein zur Pletschenau auf dem Kirchhof wolle von aller Unsauberkeit her ohne Aufschub gereinigt werden und in Zukunft nichts mehr, weder Heu, Öhmd, Stroh oder anderes darein gelegt, sondern jederzeit säuberlich gehalten werden." Derselbe Kirchenkonvent brachte es kurz nachher fertig, die Genehmigung zum Abbruch dieser Kirche bei dem herzoglichen Kirchenrat einzuholen. Unter dem 2. Februar 1782 ist hierüber verzeichnet: „Gegenwärtig wurde auch in proposition gebracht, daß das auf der Plet- schnau allhier stehende sogenannte Todtenkirchlein den Heyligen mit dessen congervation sehr viel koste. Darum ermeltes Kirchlein innen und außen sehr baulos sehe und gar nimmer zu gebrauchen als z. E. bey der Canzel, Kirchenstühl, Altar keine eigentliche repsrstion mehr anschlagen würde, und von innen und außen das Tachwerk auf ermelte Art vieles koste, so wurde gegenwärtig beschloßen bey gdgstr. Herrschaft den unterthänigsten Vorschlag zu machen, ob ermeltes Kirchlein, da es ohnehin überflüssig sehe nicht abgebrochen und der Erlös davon cspitaliter angelegt werden dürfe." Der Kirchenrat genehmigte leider dieses Gesuch. Zum Besten des Hirsauer „Heiligen" sollte der Verkauf so hoch als möglich getrieben werden. Da aber die Pletzschenaukirche das einzige, der Kirchengemeinde Hirsau-Ottenbronn gehörende Kirchengebäude war, so protestierten die Ottenbronner energisch gegen den Verkauf, bis ihnen urkundlich zugesichert wurde, daß sie für alle Zeiten Zutritt zu der Klosterkirche (Marienkapelle) haben würden.
Ein Jakob Völlnagel, „Bürger und Beck" von Calw bot für das Kirchlein samt Zubehör 200 Gulden, ausschließlich der noch mit der Aufschrift „lesentlichen" Grabsteine. Auch die Bilder und Kruzifixe sollten nicht mit inbegriffen sein.
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