Es ist demnach für jene Zeit eine Teilung des Ortes anzunehmen. Auf der Burg saßen Lehensleute der Eber­steiner, auf dem Schloß bei der Pliensaubrücke Ministeria­len der Grafen von Württemberg. Die Grenze dürfte der Längenbach gebildet haben. Auf die grundherrlichen Rechte im südlichen Teil von Liebenzell näher einzugehen, würde zu weit führen 8 ). Hier genügt die Feststellung einer Teilung des Ortes. Noch um die Mitte des 14. Jahrhun­derts war Liebenzell in eine südliche und nördliche Hälfte geteilt. Um jene Zeit saß auf dem Schloß beider Pliensau­brücke ein Zweig der Herren von Waldeck.**)

Schwiegermutter, der Markgräfin Irmengard, wegen zu jener Abmachung nach dem Kloster Lichtental, sondern um die Inter­essen seiner Ministerialen gewahrt zu sehen.

**) Am 22. Juni 1356*) traten in Gundelsheim Erzbischof Ger- lach von Mainz, Pfalzgraf Ruprecht d. ä. und Bischof Gerhard von Speyer als Schiedsrichter zusammen. Diese hatten Recht zu sprechen zwischen den Gebrüdern Ulrich und Eberhard von Württemberg einerseits und Markgraf Rudolf V. von Baden andererseits; Der letztere war beschuldigt, dem Stadelherm Wilhelm von Waldeck sein Haus und einen Teil von Liebenzell .angewonnen zu haben. Der Stadelherr (= Verwalter eines Herrenhofs) hat sich in seinem Haus wieder festgesetzt. Er wird nun durch Schiedsspruch verpflichtet, dieses zu räumen und dem Markgrafen Liebenzell zurückzugeben,insoweit er es innehat." Dafür hat ihn der Markgraf innerhalb Jahresfrist mit 3000 Gulden zu entschädigen. Bei diesem Haus des Wilhelm von Waldeck kann es sich nicht um ein Wohngebäude im Städtchen handeln. Wie auch die Höhe der Entschädigungs­summe zeigt, kann nur das oben beschriebene Schloß gemeint sein. Beispielsweise hat zwei Jahre später Markgraf Rudolf VI. die Bu,rg Liebenzell samt Zubehör für 2000 Gulden verpfändet. 10 ) Das feste Haus bei der Pliensaubrücke hätte demnach einen bedeutend höheren Wert dargestellt als die Burg. Unter dem Teil von Liebenzell, den Wilhelm von Waldeck herausgeben sollte, wird die Gegend südlich des Längenbachs zu verstehen sein. Trotz des Schiedsspruchs fand aber damals eine völlige Bereinigung nicht statt, denn 1379 verzichtet Konrad von Wald­eck neben anderen Rechten auch auf den Teil der Güter, die

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