Hirsau von 1820 11 ): „Das Schloß und die Burg Liebenzell sind Eigentum der Herrschaft. Das Schloß ist zwar längst zerstört und die drei Morgen zweieinhalb Viertel im Maß haltende Güter mit Inbegriff des Schloßhofs wurden nach einem Befehl vom 30. März 1769 an Liebenzeller Einwohner erbbestandsweise überlassen. Das Amt und die Stadt Liebenzell sind nicht nur verbunden, alle Fuhr- und Handfronen bei einem Schloßbau zu leisten, sondern auch die Güter einzäunen zu helfen und ailesBauholz herbeizuführen." („Schloß" bezeichnet die Wohngebäude, „Burg" die Befestigungsanlagen). Da nach dem herrschaftlichen Befehl von 1769 nicht nur die Einwohner der Stadt, sondern auch die des ganzen Amtes zum Frondienst und zur Bauholzlieferung bei einer etwaigen Wiederherstellung des Schlosses verpflichtet waren, scheint es, daß Herzog Karl Eugen an eine Instandsetzung der Burg, wenn auch nicht an die der Befestigungsanlagen, so doch an die der Schloßgebäude dachte. Diesem Fürsten verdanken" bekanntlich mehrere Schlösser ihr Entstehen.
Die Wiederherstellung unterblieb jedoch. Schloß und Burg gingen weiterhin dem Zerfall entgegen. Erst in der jüngeren Zeit, nachdem auch die staatlichen Behörden den Idealwert vaterländischer Altertümer erkannt hatten, erfuhr die Burgruine die nötige Schonung und Pflege.
4. Die Herren von Liebenzell
Wie aus dem vorigen Abschnitt ersichtlich, war das Kloster Hirsau mindestens seit dem Jahre 1191 im Besitz von „oppidum Cell“ und einer Reihe benachbarter Weiler. Schon kurz nach dem Tode der Schenkerin dieser Orte finden wir die Grafen von Eberstein in einem Teil dieses Hirsauer Besitztums.*)
*) Hartmann 1 ) sagt mit Unrecht, die ebersteinsdien Urkunden enthielten nichts, woraus dieser Wechsel erklärt werden
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