Hartmann einen Bildstein mit dem Wappen des letzteren Klosters, der in der Baumstraße zu Liebenzell nahe dem Wappen der Markgrafen von Baden zu sehen sei. Einen Hinweis auf den genannten Bildstein finden wir in den meisten Beschreibungen der Stadt Liebenzell.

Etwa in der Mitte der Baumstraße zeigt sich folgendes: Zwischen die Quader der dortigen Mauer sind mit 0,70 Meter Abstand zwei kreisrunde Steine der eine mit 0,33, der andere mit 0,38 Meter Durchmesser ein­gefügt. In beide Steine ist erhaben ein Schild eingehauen, in der Form wie solche seit dem Ende des 15. Jahrhunderts üblich waren. Der Schild des größeren Steins trägt den Schrägrechtsbalken; dies ist das Wappenbild der Mark­grafen von Baden. In dem Schild des kleineren Steins sehen wir die Schrägrechtskrücke, keineswegs aber das Wappen des Klosters Herrenalb. Das Bild jenes Wappens ist zum Vergleich hier angefügt; aufgenommen am Stein­haus zu Merklingen. Der letztere Ort war im späteren Mittelalter Eigentum des Herrenalber Klosters. (Näheres über den fraglichen Bildstein s. Abschnitt 7).

Die Übereignung des Patronatsrechts an der Merklinger Kirche, womit auch die üblichen Zehnten verbunden wa­ren, löste eine ganze Reihe von Urkunden aus, welche die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Ritter­standes jener Zeit beleuchten. In drei Schriftstücken vom 1. September 1272 15 ) wird die Übergabe zunächst durch den Ritter Ludwig, sodann durch den Lehensherrn, den Grafen Simon von Zweibrücken und Eberstein und endlich durch den Bischof von Speyer beurkundet. Trotz dieser Rechtsgrundlage der Übereignung scheint diese angegrif­fen worden zu sein, denn zwei Jahre später wird sogar der Heilige Vater vom Kloster Herrenalb um deren Be­stätigung gebeten. In einer Urkunde aus der päpstlichen Kanzlei zu Lyon vom 20. April 1274 16 ) bezeugt Gregor VII. die Rechtlichkeit der Übereignung. 1281 kämpfen sodann Verwandte des Hauses Liebenzell zwar nicht um die

26