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Karl Greiner
wie allgemein angenommen wird. Graf Eberhard der Greiner soll darin seine Anerkennung für die Aufnahme bei seiner Flucht aus Wildbad zum Ausdruck gebracht haben 66 . Indes war Zavelstein vertragsgemäß für ihn ein „offenes Haus“. Wie bereits erwähnt, wird schon zum Jahre 1342 Zavelstein „Stättlin“ genannt.
Wie die Burg war auch das Städtchen wehrhaft angelegt. Davon zeugen noch heute die Überreste der besonders im Norden sehr starken Stadtmauern und der davor befindliche, noch teilweise erhaltene breite und tiefe Graben. Von zwei Tortürmen ist die Rede 67 . Deren genaue Anlage ist heute kaum mehr feststellbar. Beadrtenswert ist auch der Überrest eines Wehrturms an der östlichen Stadtmauer. Zu den Befestigungsanlagen zählte aber auch der uralte Kirchturm, der in seinem tonnengewölbten Erdgeschoß einst die Kapelle, als erstes Gotteshaus am Platze, barg. Dieser massige Turm mit etwa eineinhalb Meter starken Mauern und mehreren Schießscharten war - wie schon W. von Erffa mit Recht festgestellt hat 68 - sowohl ein Vorwerk für die Burg als auch eine Torverstärkung für das Städtchen.
Das alte Herrschaftsgebiet mit den erwähnten Flecken wurde unter Württemberg vergrößert und zum Amt, Zavelstein selbst zur Amtsstadt gemacht. Doch wurde die Hauptverwaltung des kleinen Ämtchens schon frühe dem Vogt von Calw übertragen. Bei den Zavelsteinem war aber das Gefühl der alten Selbständigkeit noch lange Zeit lebendig. Dazu kam Mißtrauen gegenüber dem Calwer Vogt; man befürchtete, Zavelstein werde von diesem bei der Veranlagung zum Landschaden und anderen Abgaben unberechtigt übernommen. Zur Beilegung des Streits darüber wurde Zavelstein mit seinen Flecken und Weilern schon im Jahre 1461 „usser damahlen fürgebrachten Ursachen von dem Kellerey Ambt (Calw) mit Landschaden und gemeinlich allen andern Sachen abgesondert“ fl9 . Anscheinend setzte sich aber der Streit weiterhin fort, denn aus den Jahren 1529/30 finden sich wieder Akten über die Trennung von Calw und Zavelstein 70 .
Als Herzog Friedrich die alte Grafenburg in Calw ab trug und durch einen Neubau ersetzen lassen wollte, wurden durch Erlaß vom Jahre 1606 die Ämter Calw und Zavelstein zu Frondienstleistungen herangezogen 71 . Schon im Jahre 1602, also vor Beginn der Arbeiten, hatte es eine Auseinandersetzung zwischen Bürgermeister und Gericht zu Calw und dem „Anwaiden Zavelsteiner Ämtlins der strittigen Frohn halben zu unserem vorhabenden Schloßbau zu Calw“ vor dei Herzoglichen Kanzlei gegeben. Der Herzog erkannte hierbei die Sonderstellung
66 W. Mönch, Heimatkunde vom Oberamt Calw, 1926, S. 153.
67 OAB. Calw, S. 365.
68 Die Dorfkirche als Wehrbau (Darstellungen aus d. württ. Gesch. Bd. 28. S. 143).
68 IIStA.-Repert. Calw (W) B. 16. Regest Nr. 7752. Vgl. Lagerbuch Zavelstein Nr. 1
Fol. 8 b Rathaus Zavelstein.
76 HStA. Repert. Calw (W) B. 40.
71 Im Druck bei Rheinioald-Rieg, Calw, Geschichte u. Geschichten aus 900 Jahren 1952, S. 18.