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Karl Greiner
Graf Wilhelm von Tübingen die zweite Hälfte der sogenannten Grafschaft Calw 44 an die gemeinsam regierenden Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. vor Württemberg. Die Käufer leisteten an der vereinbarten Kaufsumme vor 7000 fi h nur eine Teilzahlung von 2000 ® h. Bezüglich der Restschuld sagt die Urkunde 45 : „... Und umb dieselben 5000 Pfund sien wir also mit in Übereinkommen, das si uns ingesetzet und ingeben hant Zavelstein Ir Burch mit lütter und mit guten und mit allem dem das darzu gehört, ane das Wiltbade, das hant sie in behabet...“ Damit war die Herrschaft Zavelstein als Pfand an der Grafen Wilhelm von Tübingen übergegangen. Da aber der Pfandinhaber schor ein Jahr nach der Übernahme verstarb, ohne Nachkommen hinterlassen zi haben, fiel Zavelstein vertragsgemäß erneut an das Haus Württemberg zurück Wir finden dann Götz, den Bruder des Grafen Wilhelm von Tübingen, zunächst als Pfandinhaber von 1365 ab mit einem Leibgeding auf der Burg 40 .
Damals sah sich das einst so mächtige Pfalzgrafengeschlecht gezwungen Stüde um Stüde seines großen Besitztums - selbst Schloß und Stadt Tübingen - zu veräußern. Dem verarmten Götz, der dadurch heimatlos geworden war, verschrieben die Württemberger Grafen Zavelstein und Stadt Sindelfingen zv einem Leibgeding auf Lebenszeit. Zavelstein blieb aber dabei der Grafen vor Württemberg „offenes Haus“. Dies kam zwei Jahre später unerwartet derr Grafen Eberhard dem Greiner und dessen Sohn Ulrich zugute. Nach dem be kannten Überfall im Wildbad konnten beide auf ihrer Flucht vor dem Grafer Wolf von Eberstein und Genossen Einlaß in Zavelstein verlangen.
Im Jahre 1369 löste der unruhige Pfalzgraf Götz den Leibgedingsvertrag, ver ließ Zavelstein und verzog in die Heimat seiner Gemahlin tT . Damit hatte die wechselvolle Rolle, welche das Tübinger Pfalzgrafengeschlecht auf unserer Burg gespielt hatte, ihr endgültiges Ende gefunden. Auch nach dem Erlöschen dei tübingischen Rechte an Zavelstein verblieb dieses nicht dauernd in der Hane der württembergischen Grafen. Deren Geldnöte, ob der vielen Neuerwerbungen führten immer wieder zu neuen Verpfändungen von Burg und Herrschaf Zavelstein.
Der erste Pfandschaftsinhaber war Gerhard von Straubenhardt. Dies über rascht, da die Herren von Straubenhardt bei dem Überfall im Wildbad auf dei Seite der Ebersteiner gegen die Württemberger Grafen beteiligt waren. Gerhard von Straubenhardt hatte jedoch bei den gemeinsam regierenden Grafei Eberhard II. und Ulrich IV. (also schon vor 1366) ein Guthaben von 3900 Pfunc Heller, „darumb er Zavelstein Burg und Statt mit Irer Zugehörd Inngehab hat...“ 48 . Da diese Schuld von Württemberg nicht abgetragen wurde, wai
44 HStA. Repert. Calw (W) B. 8. Die sogenannte Grafschaft Calw war damals rni noch ein zerstreuter Überrest des alten Herrschaftsgebiets.
45 HStA. Repert. Calw (W) B. 8. Nr. 2089. 48 Ebenda B. 8. Nr. 772S.
44 HStA. Repert. Sindelfingen (W) B. 1. Nr. 12 079.
48 Gerhard von Straubenhardt blieb bisher in der Geschichte Zavelsteins unerwähnt ÖAB. Calw (S. 373) sagt: „Burg und Schloßgut waren als Pfandschaft von Württemberg