Massregelu zur Einschränkung oder Aufhebung der Flösserei.

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Holz zu Thal zu den dort vorhandenen Einbindstätten gebracht wird, sind heute schon zu klein und gestatten keine dauernde und geordnete Lagerung des Langholzes; auch fehlen dort teils die Lang­holzrampen ganz, teils sind sie von ungenügender Länge.

Im Falle des Aufhörens der Flösserei auf der Enz und Nagold bedürfen diese Lagerplätze dringend sowohl der Erweiterung, weil das seither auf der Flossstrasse ausgeführte Langholz, in­soweit es nicht die in der Nähe dieser Bahnhöfe angesessenen Sägwerke aufkaufen, als Rundholz auf die Bahn geladen werden wird, als auch der Erstellung von Rampen, um das Einladen des Langholzes zu erleichtern und zu verbilligen.

Dasselbe trifft auch für den württembergischen Bahnhof Weissenstein zu; das dortige Sägwerk bezieht einen nicht unbeträchtlichen Teil seines Bedarfs an Rundholz auf dem Wasser. Beim Auf­hören der Flösserei wird das Holz auf der Bahn ankommen; der Lagerplatz des Bahnhofs wird aber durch die Schnittwaren dieses Sägwerks und durch die ankommenden und abgehenden Güter der sehr bedeutenden dortigen Papierfabrik und einiger anderer grosser industrieller Anlagen schon heute über Gebühr in Anspruch genommen.^

Die Ausdehnung der auf dem württembergischen Bahnhof Pforzheim vorhandenen Holzverlade- einrichtungen, wo die Verhältnisse ähnlich denjenigen von Weissenstein liegen, begegnet keinen Schwierigkeiten. Die dem badischen Dienst dort zur Verfügung stehenden Holzverladeeinrichtungen haben in neuerer Zeit wesentliche Verbesserungen erfahren, so dass sie auch für gesteigerten Ver­kehr ausreichen.

o) Künftige Unterhaltung der Flossstrassen und ihrer Zubehör den.

Die Erhaltung guter Zustände im Bett und an den Ufern der Flossbäche wurde seither im Interesse der Flösserei in Württemberg von der Königl. Forstverwaltung, in Baden von der Gross­herzoglichen Wasserbauverwaltung durch die gewöhnlichen Frühjahrsausräumungen, sowie durch aussergewöhnliche Räumungen nach Hochwassern wesentlich gefördert.

Die Unterhaltung der Flossgassen liegt in Baden nur an 2 Stellen und zwar vertragsmässig der Staatsverwaltung ob. An deren Verpflichtung der Weiterunterhaltung würde daher die Auf­hebung der Flösserei in Baden nichts ändern, anders aber liegen die Verhältnisse in Württemberg.

Die württembergische Staatsforstverwaltung hat gegenüber den Unterhaltungsansprüchen sowohl der Flösser, als der Werksbesitzer, ihren Standpunkt zu verschiedenen malen dahin festgelegt, dass sie die Flossanstalten seither nur für ihre Zwecke unterhalten habe. Aus der von ihr geduldeten Mitbenützung der Anlagen dürfe keine Verpflichtung zur Erhaltung der Flossanstalten für die Zwecke dritter abgeleitet werden.

Wenn die württembergische Forstverwaltung diese Räumungsarbeiten einstellt, so werden sie künftig, soweit das öffentliche Interesse es fordert, nach dem vorliegenden Entwurf eines Flussbau­gesetzes von den Markungsgemeinden auszuführen sein.

d) F 1 ö s 8 e r.

Im Falle der Aufhebung der Flösserei würden die beim Flossbetrieb beschäftigten Personen ohne Zweifel auf das zwar mit Anstrengungen verbundene, aber doch freiere Leben auf Polterplatz und Wasserstrasse und die mit verbesserter Lebenshaltung verknüpften Fahrten nach Calw, Heil­bronn und Mannheim nur ungerne verzichten. Allein eine Lebensfrage würde für sie nicht daraus entstehen. Es träte kein jäher Umschwung ein, durch welchen der Flösserschaft das Brot plötzlich entzogen würde, sondern es würde nur ein Schritt weiter gethan auf der Bahn des sich langsam vollziehenden Abbröckelungsprozesses, der durch die Macht der wirtschaftlichen Verhältnisse herbei­geführt worden ist. Der stetige Rückgang der Flösserei hat in den letzten IQ Jahren ihre Jahres­einnahmen anhaltend geschmälert, so dass das eigentliche Gewerbe schon lange nicht mehr im stände ist, die Flösser zu ernähren. Für die abgehenden Alten wurde daher nur wenig junge Mannschaft nachgezogen. Der Nachwuchs hat sich mehr und mehr andern, ähnlichen, mit der Holzbeförderung und der Holzverarbeitung verwandten Berufsarten zugewandt und durch den Eintritt in stehende Geschäfte regelmässigen Verdienst gefunden.

1. In Württemberg.

Für die württembergischen Flösser hätte die Aufhebung der Flösserei einschneidendere Wir­kungen als für die badische Flössereigenossenschaft in Pforzheim.

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