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Massregelu zur Einschränkung oder Aufhebung der Flösserei.

bezw. alte verbessert und dazu Staatsbeiträge in der Höhe von 270000 M. gereicht wurden, ist für die Holzabfuhr noch nicht überall genügend gesorgt. Wollte man die Flösserei aufheben, so hätte jedenfalls vorauszugehen die Freigebung der von der Staatsforstverwaltung als Privatweg mit einem Aufwand von 145 000 M. gebauten linksseitigen Klein-Enzthalstrasse für den öffentlichen Verkehr und die Erbauung eines 4 km langen Thalsträsschens im Zinsbachthal zur Ermöglichung der Holzabfuhr von der seitherigen Zinsbachwasserstube nach dem Bahnhof Altensteig, wobei die Frage der Unterhaltung dieser Strassen noch besonders zu regeln wäre. Die Freigabe der Klein- Enzthalstrasse für den öffentlichen Verkehr wäre jedenfalls in sichere Aussicht zu nehmen, sobald sie als Nachbarschaftsstrasse anerkannt würde und demgemäss von der Königl. Forstverwaltung nicht mehr zu unterhalten wäre.

Ausserdem käme noch die Herstellung einer Anzahl von Holzabfuhrwegen teils durch die Königl. Forstverwaltung, teils durch Gemeiiiden und Private, in Betracht.

Es bestehen nämlich Holzabfuhrwege, welche an den Einbindstätten endigen und von dort keine fahrbare Verbindung mit der am jenseitigen Ufer befindlichen Thalstrasse besitzen. Diese Zufahrtswege zu den Einbindplätzen sollten, um das Holz nach Aufhebung der Flösserei abführen zu können, Einmündungen auf die Thalstrasse erhalten, sei es durch Brücken, sei es durch Parallel­wege, welche mit der Thalstrasse nach deren Uebertritt auf das andere Ufer zu vereinigen wären.

Die Anlegung derartiger Holzabfuhrwege aus Gemeinde- und Privatwaldungen, welche meist billiger und zweckmässiger als Brücken würden, hätte wohl die betreffende Markungsinhaberin unter der Mitwirkung des Staats in die Hand zu nehmen.

Ausser dieser Art von Wegen war noch, und zwar vorwiegend im kleinen Enzgebiet, der Umbau einer zweiten Gruppe von Abfuhrwegen ins Auge zu fassen, nämlich der zu den Einbind­stätten führenden 1530°/o steilen Schleifwege. Auf der Flossstrasse der oberen kleinen Enz gelangt nämlich viel Holz aus den zum Nagoldgebiet gehörigen Waldungen des oberen Köllbach- und oberen Teinachgebiets zur Verflössung. Dieses Holz wird auf regelrecht chaussierten Holz­abfuhrwegen bergauf, über die Wasserscheide hinweg bis zum Anfang der genannten Schleifwege geführt. Diese Schleifwege sind aber viel zu steil, um das auf Langholzwagen geladene Holz auf gewöhnliche Weise weiterführen zu können, es wird daher der hintere Wagenteil abgehängt, und das Langholz, nur auf dem Vordergestell ruhend, mit seinen Enden im Weg nachgeschleift.

Diese eigentümliche Beförderungsweise genügte bisher, weil das untere Ende dieser Schleifwege die Polterplätze bilden und das Holz auf diesen abgeladen wurde. Nach Aufhebung der Flösserei muss aber das Holz auf der Thalstrasse noch viele Kilometer weiter geführt werden-, es sind daher an Stelle derartiger Schleifwege Steigen zu bauen, die für Langholz fahrbar sind.

Auch bei der Herstellung von Wegen dieser Art wird sich der Staat, zum Zweck der Er­möglichung der Aufhebung der Flösserei, einer technischen und finanziellen Unterstützung der die Bäuherrschaft übernehmenden Gemeinden nicht wohl entziehen können.

Ein unmittelbarer Zwang gegen Gemeinden oder Private zur Herstellung solcher in der Haupt­sache der Holzabfuhr dienenden Wege kann, abgesehen davon, dass die ökonomischen Kräfte derselben in manchen Fällen nicht zureichen können, nach Lage der Gesetzgebung nicht ausgeübt werden.

Mit Vorteil könnten zu derartigen Wegbauten aber etwaige freiwillige Beiträge der Inhaber der Wasserwerke, die sich an den Flossstrassen befinden und aus der Aufhebung der Flösserei Nutzen ziehen, Verwendung finden (vgl. S. 120); zum mindesten würde hiedurch die Erreichung des von den Wasserwerksbesitzern seit Jahren angestrebten Ziels der Aufhebung der Flösserei nicht unwesentlich erleichtert und beschleunigt.

In dem grossh. badischen Gebiet sind für die Holzabfuhr genügende Wege vorhanden; als Ersatz für die Wasserstrasse sind dort keine neuen Landwege herzustellen; erwünscht ist nur eine neue Brücke über die Nagold bei Weissenstein nebst Zufahrtsstrasse zum dortigen Bahnhof. Mit dem Gegenstand sind schon seit längerer Zeit die beteiligten Staats- und Gemeindebehörden befasst.

b) Vergrösserung der Holzlagerplätze und Verbesserung der Holz Verladeeinrichtungen

der Bahnhöfe.

Die Lagerplätze der Langholzverladestellen von Wildbad als des obersten Bahnhofs der Enz- thalbahn, von Calmbach als Endpunkt der Klein-Enzthalstrasse, von Altensteig als obersten Bahn­hofs der Nagoldthalbahn, von Berneck und Ebhausen als Endpunkte von Steigen, auf welchen viel