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Hydrographie. Beschreibung einzelner Flussgebiete, Enz-Nagold.

Flussbett selbst abgelagert. Zu diesen Ablagerungen gesellen sich noch grössere, von den Stein­würfen und Mauern entlang der Ufer abgelösten Findlinge. Derartige Ablagerungen beeinträchtigen die Ausübung der Flösserei und erheischen eine alljährliche Ausräumung des Flussbetts. Da hiebei die ausgeräumten Steine zur Uferandeckung, zur Ausbesserung angegriffener Uferstellen und zu Zeilenbauten verwendet werden, zeigen die Flussläufe der oberen Enz und Nagold im Gegensatz zu denjenigen Schwarzwaldflüssen, auf denen keine Flösserei betrieben wird, nur wenig Neigung zur Inselbildung und Flussverwilderung. Diese erfreuliche Thatsache steht übrigens auch mit der guten Pflege der Waldungen des Gebiets und mit den in geringem Masse darin- betriebenen Nebennutzungen in unverkennbar ursächlichem Zusammenhang.

Im Unterlauf der Enz werden im Geschiebe die Trümmer aller Formationen ihres Gebiets, des Granits, des Buntsandsteins, des Muschelkalks und des Keupers angetroffen. Die aus grösserer Entfernung beigeführten Bestandteile des leicht zerreibbaren Granits und der weichen Buntsandstein- und Keuperschichten sind hier von der härteren, teilweise aus unmittelbarer Nähe stammenden Muschelkalkgeröllen zu einem quarzreichen, sehr feinkörnigen Sande zerrieben, der aber nur örtlich als Bausand und zur Unterhaltung von Nebenwegen Verwendung findet. Die Geschiebeführung an der unteren Enz ist nur mässig stark und geht zumeist in geschlossenem Flussbett und ziemlich regelmässig vor sich.

IV. Wasserwirtschaft.

Ufersicherungen und Korrektionen.*)

a) Flossbauverwaltung.

Die gemeinsame Fürsorge für die Wasserstrassen der Enz und Nagold und ihrer flossbaren Nebenbäche bestund sowohl in Württemberg als in Baden von alters her, neben der Unterhaltung von Wehrteilen, hauptsächlich in der Räumung der Flossstrasse von den bei Hochwasser abgelagerten Geschiebemassen. Diese Räumungsarbeiten wurden früher von den Gemeinden, Wasserwerksbesitzern und Flössereiinteressenten, später von der Calwer Handelsgenossenschaft im Aufträge der fürstl. württembergischen Rentkammer und von der badischen Wasserzollkasse, und heute in Württemberg von der Königl. Forstverwaltung, in Baden von der Grossh. WasserbauverwaTtung'besorgt, aber nur insoweit, als es zu Flossereizw ecke n erforderlich is t. Bei Gelegenheit dieser Räumungsarbeiten wurden wohl schon frühe scharfe, dem Flössereibetrieb hinderliche Flusskrümmungen abgegraben, zu Rutschungen geneigte Steilufer gesichert und im Entstehen begriffene Uferanbrüche abgewehrt, so dass im laufenden Jahrhundert für Flössereizwecke keine grösseren baulichen Einrichtungen zur Aus­führung kamen, mit Ausnahme der reinen Flosszeilen, die vielfach gleichzeitig mit den Räumungsarbeiten der Flossstrasse aus den hiebei gewonnenen Steinen auf kürzere und längere Erstreckungen angelegt wurden und ein Zusammenhalten des Niederwassers in einer geregelten Flossfahrrinne bezweckten.

Die Kosten der Einrichtungen, die ausschliesslich der Flösserei dienen, also die Anlage und Unterhaltung der Flossstrassen, Schwellstuben, Flosseinbindstätten, Flossgassen, Anbindemittel, Zeilen sind in der Abhandlung über Flösserei angegeben.

b) Eisenbahnverwaltung.

Im Zusammenhang mit der Erbauung der württembergischen Enzthalbahn von Pforzheim nach Wildbad in den Jahren 1866/68 und mit derjenigen der württembergischen Nagoldthalbahn von Pforzheim bis Nagold, die in den Jahren 1872 und 1874 dem Betrieb eröffnet wurde, mussten in den engen Thälern vielfache Verlegungen der Flussläufe und grössere Uferschutzbauten hergestellt werden. Die Böschungen wurden durchweg mit Pflasterungen, ihr Fuss mit Steinvorwurf geschützt. Die Neigung der Böschungen auf der Bahnseite ist Gefach, diejenige auf der gegenüberliegenden Seite meist lfach.

Diese auf Kosten der württembergischen Eisenbahnverwaltung ausgeführten Uferschutzbauten sind in den 2 nachstehenden Uebersichten verzeichnet. In denselben fanden nur die bis auf Nieder­wasserhöhe hinaufreichenden Uferschutzvorkehrungen Aufnahme; die zahlreichen Dammpflasterungen zum Schutz gegen Hochwasser sind nicht aufgeführt. Die Kosten dieser Bauten konnten nur teil­weise ausgeschieden werden, sie wurden, soweit erhältlich, in der Rubrik Bemerkungen in das Ver­zeichnis aufgenommen.

*) Vgl. Beiträge zur Hydrographie des Grossherzogturas Baden. 5. Heft. S. 113 ff.