Wa sserbau.
Allgemeines.
1. Bestimmung des Flussbaufonds und des Neckarschiffahrtsfonds.
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Hierüber ist alles Wesentliche im Berichte für die Jahre 1889/91 mitgeteilt, weshalb hier auf diesen verwiesen wird.
2. Personal der Wasserbauverwaltung. •
In der Bezirksverwaltung sind für das Wasserbauwesen l Wasserbauinspektor, der zugleich Strassenbauinspektor ist, und 1 Abteilungsingenieur, je mit dem Sitz in Heilbronn, 5 Flussmeister, gegenüber von 4 solchen in den Vorjahren, 7 Flusswärter, 8 Schleussenwärter, 35 Flossaufseher und 15 Bauführer verwendet gewesen, wofür die Aufwendungen für 3 Flussmeister, sämtliche Flusswärter und Flossaufseher, sowie 13 bezw. 14 Bauführer, aus dem Flussbaufonds, dagegen für die beiden anderen Flussmeister, sämtliche Schleussenwärter und einen Bauführer aus dem Neckarschiffahrtsfonds bestritten wurden.
3. Etatssatz und wirklicher Aufwand für den Flussbau- und Neckarschiffahrtsfonds für 1895/97.
Für den Flussbaufonds waren verwilligt:
im Jahre 1895/96
. . 231877 M.
* 1896/97
. . 231877 M.
Der wirkliche Aufwand betrug:
im Jahre 1895/96
. . 232 691 M.
„ „ 1896/97
. . 237 892 M.
Für den Neckarschiffahrtsfonds waren
verwilligt:
im Jahre 1895/96
. . 45 396 M.
„ „ 1896/97
. . 45 396 M.
Der wirkliche Aufwand betrug:
im Jahre 1895/96
. . 45920 M.
„ „ 1896/97
. . 46157 M.
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