Wa sserbau.

Allgemeines.

1. Bestimmung des Flussbaufonds und des Neckarschiffahrtsfonds.

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Hierüber ist alles Wesentliche im Berichte für die Jahre 1889/91 mitgeteilt, weshalb hier auf diesen verwiesen wird.

2. Personal der Wasserbauverwaltung.

In der Bezirksverwaltung sind für das Wasserbauwesen l Wasserbauinspektor, der zugleich Strassenbauinspektor ist, und 1 Abteilungsingenieur, je mit dem Sitz in Heilbronn, 5 Flussmeister, gegenüber von 4 solchen in den Vorjahren, 7 Flusswärter, 8 Schleussenwärter, 35 Flossaufseher und 15 Bauführer verwendet gewesen, wofür die Aufwendungen für 3 Flussmeister, sämtliche Fluss­wärter und Flossaufseher, sowie 13 bezw. 14 Bauführer, aus dem Flussbaufonds, dagegen für die beiden anderen Flussmeister, sämtliche Schleussenwärter und einen Bauführer aus dem Neckar­schiffahrtsfonds bestritten wurden.

3. Etatssatz und wirklicher Aufwand für den Flussbau- und Neckarschiffahrtsfonds für 1895/97.

Für den Flussbaufonds waren verwilligt:

im Jahre 1895/96

. . 231877 M.

* 1896/97

. . 231877 M.

Der wirkliche Aufwand betrug:

im Jahre 1895/96

. . 232 691 M.

1896/97

. . 237 892 M.

Für den Neckarschiffahrtsfonds waren

verwilligt:

im Jahre 1895/96

. . 45 396 M.

1896/97

. . 45 396 M.

Der wirkliche Aufwand betrug:

im Jahre 1895/96

. . 45920 M.

1896/97

. . 46157 M.

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