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Beschreibung der Flösserei auf der Enz und Nagold.
Hochfläche zwischen der kleinen Enz und der Nagold liegen, würden bei Aufhebung der Flösserei einen, dem teureren Achstransport ungefähr entsprechenden Verlust, der bis zu 10 und 15°/o des Verkaufswerts des Holzes steigen kann, erleiden. Dazu kommt, dass es in den meisten Fällen dem Privatwaldbesitzer möglich ist, sein zum Verflössen bestimmtes Holz hei den geringen Entfernungen seines Waldes von der Flossstrasse mit eigenem Zugvieh, daher ohne Barauslagen, zu befördern, während er zum Verführen nach den entlegeneren Bahnhöfen Fuhrleute braucht, weil er meist keine eigenen Pferde besitzt.
Als Waldbesitzer kommen die beiden Staatsverwaltungen Württemberg und Baden, etwa 115 württembergische und 3 badische Gemeinden, sowie etwa 500 Private in beiden Staaten nach den auf S. 106 gegebenen Verhältniszahlen in Betracht.
Die an der Frage der Aufhebung der Flösserei als hauptbeteiligt anzusehende Königl. württembergische Forstverwaltung erachtet die Erhaltung der Flösserei zum mindesten auf der kleinen Enz und von ihrer Mündung in die Enz bei Calmbach an, auch auf der Enz selbst, sowie auf der Nagold und auf dem Zinsbach für nötig und will zunächst die Wirkung der im Mai 1897 eingeführten verbesserten Flossaufsicht auf den Flössereibetrieb abwarten, bevor sie sich zu weiteren Massnahmen entschliesst. Die Grossh. badische Domänenverwaltung glaubt, dass ihr durch die Flössereiaufhebung keine Nachteile erwachsen und dass ihre Holzerlöse dadurch nicht gemindert würden.
Die Gemeinden des Enz-Nagoldgebiets haben verschiedenartige Interessen an der Flösserei. Die meisten Gemeinden sind als Waldeigentümer an der Flössereifrage beteiligt. Neben den Bedenken, die sie als Waldbesitzer haben, befürchten sie bei Eingang der Flösserei eine Vergrösserung der Bau- und Unterhaltungskosten an Wegen, sowohl in Gemeinde- als in den klein parzellierten Privatwaldungen. Die Vor- und Nachteile des Flossbetriebs der Gemeinden, die an den Flossbach angrenzen, setzen sich ausserdem noch zusammen aus denjenigen der Landwirtschaft, der Uferan- grenzer, der Inhaber von Fischwassern und der Eigentümer von Flossholzlagerplätzen 5 ferner wird ihr Standpunkt zu der Frage teilweise durch das indirekte Interesse beeinträchtigt, das ihre Gemeindeangehörigen, sei es als Flösser und Flossholzhändler, sei es als Besitzer von Wassertrieb- werken haben. Diese zweite Gruppe von Gemeinden glaubt nach der Aufhebung der Flösserei grössere Ausgaben für Uferschutz vorauszusehen, weil die jährlichen Räumungsarbeiten für Flösserei- zwecke eingestellt werden.
Die beteiligten Staaten Württemberg und Baden hätten von der Aufhebung der Flösserei folgende Vor- und Nachteile zu erwarten.
Die württembergische und die badische Staatseisenbahnverwaltung hätten infolge der Aufhebung der Flösserei eine Vermehrung der Reineinnahmen. Es würden nicht nur Rundhölzer und Schnittwaren, die seither aus dem Enz- und Nagoldgebiet nach Mannheim verflösst worden sind, auf die Schienenstrasse übergehen, sondern es würde in den gedachten Gebieten die Verarbeitung des Holzes sich mehr entwickeln und damit der Verkehr von Schnittwaren auf den Eisenbahnen eine Steigerung erfahren. Für Württemberg wurden die Mehrreineinnahmen zu 13 000 M. berechnet.
Die württembergische Eisenbahnverwaltung hätte, wie unten S. 124 ausgeführt ist, die Holz- verladeplätze auf den Bahnhöfen Wildbad, Calmbach, Altensteig, Berneck, Ebhausen, AVildberg, Teinach und Weissenstein zu vergrössern, bezw. die dortigen Holzverladevorrichtungen zu verbessern. Aus der zu 172 000 M. geschätzten Anlagesumme könnte jedoch durch Verpachtung eine kleine Rente erzielt werden.
Die Leistungen der Wasserbauverwaltungen, mit einem jährlichen Aufwand von 785 M. in AVürttemberg und etwa 2000 M. in Baden, würden in Wegfall kommen.
Die württembergische Strassenbauverwaltung hätte vor Aufhebung der Flösserei an der Staatsstrasse des Enzthals die Stiche bei der Petersmühle, beim Dietersbach, beim Kohlhäusle, bei der Guldenbrücke und zwischen Calmbach und Höfen, an der Staatsstrasse des Nagoldthals die Stiche bei Wildberg und Liebenzell und an der Freudenstädter Strasse den Lerchenstich bei Herzogsweiler mit einem Gesamtaufwand von rund 250 000 M. zu verbessern. Ferner würde sie zum Bau und zur Unterhaltung der weiter erforderlichen AVege (vgl. S. 123) um Beitrags!eistungen angegangen werden.
Die württembergische Forst- und die badische Domänenverwaltung sind als AValdbesitzerinnen beteiligt. Während letzterer zur Holzabfuhr gute Landwege zur Verfügung stehen, würde erstere genötigt sein, noch schätzungsweise für etwa 73 000 M. AValdwege zu bauen. Sie erhielte einen