Beschreibung der Flösserei auf der Enz und Nagold.
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in allen weiteren, im vorstehenden nicht namentlich aufgeführten Flossgassen in Stauanlagen Vassertriebwerke liegt die Flossgassenunterhaltung den Werksbesitzern oh.
3ei neu entstehenden Wasserwerken an den fiossbaren Flussstrecken haben die Unternehmer
i_gassen in ihre Wehre auf eigene Rechnung einzubauen und dauernd in gebrauchsfähigem Stand
iu erhalten; auch muss den Unternehmern der unbeschwerte Betrieb der Langholzflösserei zur ^onzessionsbedingung gemacht werden. (Vgl. Erlass des Königl. Ministeriums des Innern an die Königl. Kreisregierungen vom 17. November 1848.)
In Baden unterhält die staatliche Wasserbauverwaltung vertragsmässig nur die Flossgasse (Flosspass) der Enz im Altstädter (Blech)-Wehr und diejenige der Nagold im Weissensteiner Wehr. Alle anderen Flossgassen werden von den betreffenden Werksbesitzern unterhalten.
Streich- und Ab weispfähle.
An solchen Flossgassen, die nicht im Stromstrich liegen, wo also der Floss gezwungen werden muss, in mehr oder minder scharfem Bogen durchzufahren, sind teils im Ober-, teils im Unterwasser ein oder mehrere sogenannte Streichpfähle einzurammen, die auch die Bildung sogenannter Ellenbogen verhindern sollen.
Das Schlagen, sowie die Unterhaltung dieser Leit- oder Streichpfähle hat schon vielfach Anlass zu Streitigkeiten gegeben. Verwickelter wurden derartige Fälle dann, wenn die Königl. Forstverwaltung Pfähle an solchen Flossgassen schlagen liess, deren Unterhaltung ihr nicht oblag. In einem Urteil des Oberamtsgerichts Vaihingen vom 17. September 1850, bei dem ein solcher Streitfall anhängig war, wurde dahin erkannt, dass die Streichpfähle einen integrierenden Teil der Flossgasse bilden und deren Unterhaltung daher zur vertragsmässigen Unterhaltung der betreffenden Flossgasse gehöre.
Heute werden unterhalten:
an der Enz 5 Streichpfähle von der Königl. württembergischen Forstverwaltung,
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n
„ „ Grossh. badischen Flussbauverwaltung,
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n
„ Privaten,
an der Nagold 10
»
„ der Königl. Forstverwaltung,
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n
„ Privaten.
Von Abweispfählen an Brückenpfeilern zur Milderung des Stosses der Flösse ist nur einer an der Enzbrücke in Vaihingen vorhanden; dieser Pfahl wurde von der Gemeinde Vaihingen mit einem Beitrag aus dem Flussbaufond gesetzt.
V orhäugen.
In starken Flusskrümmungen, bei Kanalabzweigungen mit seitwärts gerichteter stärkerer Wasserströmung, an Brückenjochen und an anderen Stellen wird „vorgehängt“, d. h. es werden, um den Floss in sein richtiges Fahrwasser an jenen Stellen einzuweisen, schwimmende Langholzstämme in seitlich unverschiebbare, das Fahrwasser kennzeichnende Lage gebracht. Diese Vorhänghölzer werden im Herbst herausgenommen und im Frühjahr wieder eingesetzt.
Die Unterhaltung, sowie das Ein- und Aushängen geschieht auf Kosten der Königl. Forst Verwaltung meist in Jahresakkord. Vielfach hat sie dies jedoch abgelehnt, bezw. die Notwendigkeit nicht mehr anerkannt, so dass die eine oder andere derartige Vorrichtung eingegangen ist. Vorgehängt wird heute noch von der Königl. Forstverwaltung an der oberen Enz an 5 Stellen, nämlich in Wildbad, Calmbach, Höfen, ober- und unterhalb Neuenbürg, an der kleinen Enz an 1 Stelle, in Calmbach und an der Nagold an 3 Stellen, bei der Neumühle, in Ebhausen und in Wildberg.
Gegen wehre und Zeilen.
Unregelmässige, für den Flössereibetrieb zu starke Gefälle im Oberlauf der Flossbäche werden durch Einlegen von sogenannten Gegenwehren, d. h. von Stauanlagen einfachster Art, aus Prügeln, Reisig und Steinen bestehend, gemildert; auch sollen dadurch die Ufer vor Unterwaschung und Abbruch geschützt und das Flosswasser zusammengehalten werden. Den letztgenannten Zweck haben im Unterlauf der Enz die Flosszeilen zu erfüllen; sie werden an zu breiten Flussstellen oder an solchen mit zu starkem Gefall eingelegt und bestehen aus Steinen, die der Länge des Flusslaufs