Beschreibung der Fltisserei anf der Enz und Nagold.
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Fluss
Oberamt
Markung
Nähere Bezeichnung der Lage der Anlandestelle
Entfernung
von Besigheim
bezw. Pforzheim
Ufer
seite
Anzahl der
1 Anbindmittel
Be
merkungen
km
Nagold
Nagold
Altensteig
beim Anker
69,5
1 .
—
1»
Wildberg
im Klostermühlwag
44,0
r.
2
11
Calw
Calw
im Walkmühl- und Bettel wag
28,29
i.
7
1)
Pforzheim
Weissenstein
im Gewand Horlachwiesen
10,6
r.
4
11
11
Pforzheim
im Bleichwag
1,0
r.
—
Enz
11
1>
im Rosswag
59,5
i.
—
[sind auch unter | Einbindst&tten l aufgeführt
1 )
1?
»
im Altstädter (Blech)wag
58,5
r.
7
11
n
Eutingen
im Eutinger Wag
55,8
r.
2
11
11
Niefern
im Nieferner Wag
52,0
r.
13
11
11
>1
im Enzberger Wag
50,4
r.
— ■
nur für Nachtzeit
11
Maulbronn
Dürrmenz
im Mühlacker Wag
46,1
r.
1
i'
11
!>
an der Dürrmenzer Brücke
45,0
r.
1
7»
11
Lomersheim
im Lomersheimer Wag
43,0
i.
1
11
Vaihingen
Mühlhausen
im Mühlhauser Wag und unterhalb desselben
37,0
1. u. r.
5
>1
1t
Vaihingen
im Vaihinger Wag und unterhalb desselben
29,0
1 .
8
11
>t
Oberriexingen
im OberriexingerWag und unterhalb desselben
21
1 .
7
Ludwigsburg
Bissingen
im Bissinger Wag
11
1 .
4
. 11
Besigheim
Bietigheim
im Bietigheimer Wag
8
1. u. r.
4
11
tt
Besigheim
am obem Besigheimer Wag
2
1 .
6
Anbindemittel.
Um bei rasch eintretenden Anschwellungen genügende Sicherheit gegen das Losreissen ganzer Flösse, oder von Teilen derselben, zu erhalten und um den dadurch möglichen Beschädigungen vorzubeugen, werden an Einbind- und Anlandestellen Flossanbindemittel erforderlich.
Als solche dienen zum teil auch heute noch am Ufer stehende Bäume und Baumstumpen, was nach § 3 der württembergischen und § 2 der badischen Flossordnung vom Jahre 1883 bezw. 1889 zulässig ist; meist jedoch sind tannene, eichene oder gusseiserne Pfähle eingegraben oder Ringe in felsigen Untergrund und an Mauern eingelassen.
Die Kosten der Anbringung und Unterhaltung der Anbindemittel übernahm gemäss § 3 der württembergischen Flossordnung für die Enz und Nagold vom 20. April 1883 an ständigen Einbindstätten, soweit sie nicht von der Staatsforstverwaltung getragen wurden, das Ministerium des Innern auf den Flussbaufonds; auf nur vorübergehend benützten Einbindstätten sind in Württemberg derartige Anbindmittel, wie in Baden überhaupt, von den Beteiligten selbst anzubringen.
Nach den vorstehenden Verzeichnissen über Einbindstätten und Anlandestellen befinden sich an der Enz oberhalb Pforzheim ... 79 Anbindmittel
, „ kleinen Enz.-17 „
„ „ badischen Enz.22 „
„ „ unteren württembergischen Enz .37 „
,, dem Zinsbach.8 „
„ der württembergischen Nagold . . 44 „
„ ,, badischen Nagold.4 „
von welchen 4 Stück das württembergische Ministerium des Innern,
125 „ die württembergische Forstverwaltung,
23 „ die württembergischen Gemeinden,
33 „ württembergische Privatleute und
26 „ badische Privatleute unterhalten.
Die zum Anbinden der Flösse nötigen Ketten und Taue haben die Flosseigentümer anzuschaffen, zu unterhalten, auf den Flössen mitzuführen und an den Einbindstätten bereit zu halten. (Württembergische Flossordnung § 5, badische Flossordnung § 3.)
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