Beschreibung der Flösserei auf der Enz und Nagold.
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Neuanlegung der Flossstrassen, der Wassergebäude, der Wehre, der Riesen nebst allen auf Vergütungen der Flossschäden an Ufern, Flossgassen u. dgl. auch auf Zölle, Flussgelder und andere Abgaben gehende Kosten ohne Ausnahme, ihnen anzubedingen“.
Admodiationskontrakte 1735—1767.
Infolge dieser Erwägungen wurde schon im Jahre 1735 der Weg der Admodiation wieder betreten und nach den oben aufgestellten Grundsätzen folgende das Flosswesen betreffende Kontrakte abgeschlossen.
1735—1739. Im Jahre 1735 verpachtete man das Holländerholzflössen an eine Agenbacher Gesellschaft mit Bohnenberger und Keppler an der Spitze.
1739—1741. Als im Januar und Februar 1739 durch heftige Sturmwinde eine unerhört grosse Anzahl von Stämmen im Enz- und Nagoldthal zu Boden gerissen worden war, wurden, nach längeren vergeblichen Bemühungen dieses sogenannte Wulzenholz zu verkaufen, am 4. Juni 1739 15 000 Stämme dem Ph. Kiefer, J. M. Bohnenberger in Calmbach, J. J. Keppler in Dobel und J. Bodamer in Höfen unter der Bedingung überlassen, dass das Holz binnen 2 Jahren verflösst sein müsse, wogegen ihnen zugesichert wurde, dass während dieser Zeit kein anderes Langholz ausgezeichnet und verflösst werden solle.
1743—1746. Im Oktober 1743 errichtete die Rentkammer mit J. A. Keppler, Ph. Fr. Keppler, Ph. Kiefer, J. Bodamer und J. M. Bohnenberger, sämtlich von der Schiffergesellschaft, unter deren Namen aber Notter und Stüber in Calw, stillschweigend wie 1720—1731, die Hauptunternehmer waren, auf Holländer Wulzen und ständiges Holz einen Akkord auf 3 Jahre.
1746 —1749. Hierauf erhielt am 2. Mai 1746 der Handelsmann und nachherige Kommerzienrat Liedei (Liethel) von Neuenbürg, welcher seit dem Jahre 1742 die Schifferschaftgesellschaft und deren Flosswesen geleitet hatte, in Gesellschaft mit Seuff von Neuenbürg, J. A. Benkisser von Herrenalb, J. Ch. Vischer von Calw, J. M. Büchsenstein von Neuenbürg, J. J. Mayer, J. J. Faulers und J. M. Gerwichs von Pforzheim den Holländerholzakkord von Jakobi 1746 bis 1749 gegen Bezahlung von 14 Gulden (24 M.) für eine Holländertanne von 16 " (46 cm) Stärke am dünnen Ende.
Liedei legte den Grund zu der nun rasch aufblühenden reichen Holländerholzkompagnie, die gegen ein sogenanntes Konzessionsgeld von der herzoglichen Rentkammer das „ihro zustehende“ ausschliessliche Recht zum Alleinflosshandel von Lang-, Stück- und Scheiterholz auf der Nagold, Enz, dem Neckar und deren Nebenbächen ausser Lands admodiationsweise übertragen erhielt.
An den beiden Akkorden für 1743—1746 und für 1746—1749 waren zum erstenmale Mitglieder der Pforzheimer Flösserschaft (s. unten) beteiligt, wodurch das im Jahre 1725 erlassene, in den Jahren 1737 und 1739 erneute Verbot, Holz an Pforzheimer zu verkaufen, aufgehoben wurde.
1749—1755. Der Liedel’sehe Akkord wurde um weitere 6 Jahre, bis Martini 1755 verlängert und war am 11. März 1754 bereits auf noch längere Zeit erneuert, als mit einem Male eine Calwer und Neuenbürger Gesellschaft von 25 Personen, an deren Spitze der bisher mit Liedel associert gewesene, nachmalige Kammerrat Jak. Christ. Vischer aus Calw stand, der herzoglichen Kammer vorteilhaftere Vorschläge machte.
Zur Prüfung dieser Vorschläge wurde von Herzog Karl eine besondere Kommission, eine sogenannte Flossdeputation aufgestellt, welche aus den 3 Forstmeistern von Benkendorf (Altensteig), von Kospoth (Freudenstadt) und von Wechmar (Neuenbürg), sowie aus dem Kammerprokurator, Regierungsrat Vischer, und den Expeditionsräten Sicherer und Breier bestand.
1755—1767. Auf Grund des Gutachtens dieser Kommission erhielt die Firma Jak. Christ. Vischer & Cie. in Calw den 2. September 1755 auf 12 Jahre, von Jakobi 1755—1767, die alleinige Berechtigung zur Holländerausfuhr aus dem Enz-Nagoldgebiet, und die Erlaubnis, aus dem Murgthal 2000 — 2500 Tannen jährlich ausführen und daselbst 2 Sägmühlen erbauen zu dürfen, zu welchen das Holz unentgeltlich von der Kammer abgegeben wurde, die aber nach Ablauf des Akkords an die Herrschaft fallen sollten. Die Firma hatte sich dagegen des Holzhandels im Lande ganz zu enthalten (vgl. oben Inlandshandel), und die Murg und ihre Nebenbäche auf württembergischem Gebiet, soweit dies noch nicht der Fall war, auf eigene Kosten in flossbaren Stand zu setzen.
Die neue Gesellschaft*) bestand aus 25 Teilhabern; neben dem genannten Jak. Christ. Vischer traten J. M. Vischer, J. M. Grab, J. G. Zahn, J. J. Zahn, J. J. Dörtenbach, J. M. Notter,
') Stalin, Geschichte der Stadt Calw.