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Beschreibung der Flösserei auf der Enz und Nagold.
J. G. Haydt, M. B. Grafft, J. F. Schill, J. J. Böhringer, sämtlich von Calw, Bohnenberger, Büchsenstein, Seuff, Martin von Neuenbürg, Keppler von Wildbad, Bodamer von Höfen, Kiefer und Goss- weiler von Calmbach, Keppler von Agenbach, Seyfried, Kappler und Bodamer von Dobel, Klumpp von Reichenbach-Baiersbronn, dieser Calwer oder Württemberger Holzkompagnie bei. Sie teilte ihr Geschäftskapital von 48 000 Gulden in 16 zur grösseren Hälfte in Calwer Händen befindliche Portionen von 3000 Gulden (5143 M.) in der Weise, dass die einzelnen Mitglieder V /2 (die beiden Yischer), 1 , 5 /e, 3 /<> 1 jz, */ 4 > V 12 Portionen besassen.
Während der Preis eines 70—80' (20—23 m) langen, 16 " (46 cm) und mehr starken Holländers in den Altensteiger und Neuenbürger Forsten 16 Gulden (27 M. 43 Pf.) betrug, durfte die Gesellschaft für die aus den Freudenstädter Murgwaldungen kommenden Stämme derselben Grösse nur 8 Gulden (13 M. 71 Pf.) bezahlen, weil dieselben auf der Achse über den Berg auf die Nagold und Enz verbracht werden mussten.
Um eine bisherige schädliche Konkurrenz bei Holzverkäufen abzuschneiden, vereinigte sich Yischer im Jahre 1763 mit dem badischen Flossverein zu Pforzheim (Liedei, Fauler & Cie.), welcher kurz vorher, im Jahre 1758, zum Zwecke der Flossbarmachung der Murg auch der neugegründeten Murgkompagnie beigetreten war, zu der Enz-Nagold-Neckarkompagnie. Die beiden Kompagnien errichteten alsdann mit der badischen Regierung im Jahre 1764 einen neuen, für die Jahre 1767—1777 gültigen Yertrag, in Bezug auf Holzkäufe aus andern, als den bisher in Betracht gezogenen Waldungen, der im Jahre 1775 bis zum Jahre 1788 verlängert wurde.
Flösserei auf der Murg.
Um eine Beurteilung der um jene Zeit herrschenden Verhältnisse zu ermöglichen, ist es nötig, über die Flösserei auf der Murg hier einiges einzuschalten.
Das Holz in den württembergischen Murgwaldungen hatte zu anfang des 17. Jahrhunderts beinahe gar keinen Wert. Buchen wurden gefällt und so lange liegen gelassen, bis sie anfaulten und zur Erzeugung von Pottasche verwendet werden konnten. Tannen wurden teils auf dem Stock verkohlt, teils angeritzt und zur Harzgewinnung so lange benützt, bis sie abstarben.
Das Klosteramt Reichenbach verkaufte noch zu anfang des 18. Jahrhunderts das Hundert Stämme für 12—18, höchstens 20 Gulden, oder den Stamm für 7—12 Kreuzer (20—37 Pf.).
Württemberg liess sich daher die Flossbarmachung der Murg von jeher angelegen sein; allein in dem badischen Teil lagen ausserordentlich schwer zu überwindende technische Schwierigkeiten vor. Die Arbeiten wurden durch die vielen Kriegsunruhen des 17. Jahrhunderts öfters auf lange Zeit unterbrochen.
Der Gernsbacher Schifferschaftsgesellschaft diente die Murg zum Wildflössen von Sägklötzen und Schnittwaren. Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg wünschte aber die Flossbarmachung für Langholz und schloss am 9. August 1718 in Rastatt mit der Regentin Markgräfin Augusta von Baden einen Rezess ab, vermöge dessen Baden die Räumung und Flossbarmachung der Murg auf württembergische Kosten als ein gemeinnütziges Werk sich wohl gefallen liess.
Allein die Gernsbacher Schifferschaft und der Kardinal Schönborn, Bischof von Speyer, welchem ein Teil des Städtchens Gernsbach gehörte, widersetzten sich der Ausführung dieses Vorhabens aufs heftigste.
Die Gernsbacher Schifferschaft stützte sich auf angebliche kaiserliche Privilegien so sehr, dass die württembergischen Admodiateure Frank, Notter und Stüber, als sie in den 1720er Jahren mit einem Floss auf der Murg bis gegen Gernsbach gekommen waren, solchen aufs Land schaffen und grösstenteils verfaulen lassen mussten. Und der Herr Kardinal, welcher sich nicht nur des Kondominats über den Grund und Boden von Gernsbach, sondern auch über das Wasser anmasste, liess den Rezess vom Jahre 1718 so wenig gelten, dass sein Vogt im Spätjahr 1733 drohte, auf die Arbeiter in der Murg Feuer geben zu lassen.
Nachdem auf die Einrichtung der Murgflösserei in den Jahren 1710 — 1730 fast eine halbe Tonne Goldes (50000 Gulden) verwendet und den Gernsbacher Schiffern durch einen 3jährigen gemeinschaftlichen Akkord vom Jahre 1743 mit Notter und Stüber von Calw die Ueberzeugung von den aus der Murgflösserei ihnen erwachsenden Vorteilen klar gemacht worden war, gelang es dem Markgrafen Georg von Baden am 9. März 1753 mit denselben eine Uebereinkunft abzuschliessen. Diese hatte im Jahre 1758 die auf 30 Jahre gegründete Murgkompagnie zur Folge. An derselben