Beschreibung der Flösserei auf der Enz und Nagold.

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wurde ihr die Verpflichtung auferlegt, die Bauverwaltungen Ludwigsburg und Stuttgart und ver­schiedene herrschaftliche Beamtungen mit dem erforderlichenfalls nötigen Bauholz und mit Schnitt­waren zu laufenden Preisen zu versehen.

Neben der Landkompagnie handelten mit besonderer landesherrlicher Erlaubnis auch noch einige Schwarzwälder Bürger mit Holz, nur mit dem Unterschied, dass denselben nicht gestattet war, irgend eine Niederlage zu ihrem Handel anzulegen.

Erster Holländerholzhandel 1691 und 1692.

Wie bereits oben bei der Beschreibung der Plossbarmachung der Nagold bemerkt wurde, hatte sich Herzog Friedrich schon zu ende des 16. Jahrhunderts die Einführung des Holzhandels nach Holland besonders angelegen sein lassen. Die Verödungen des 30jährigen Krieges und die Verwüstungen des Enz-Nagoldgebiets infolge der Einfälle der Franzosen im Winter 1688/89 ver­zögerten die Ausführung um 100 Jahre. Dem Herzog Eberhard Ludwig war es Vorbehalten, im Jahre 1691 zum erstenmale 1000 Stämme Flossholz aus den Wildbader Waldungen und im folgenden Jahre dieselbe Menge aus den Liebenzeller Waldungen für die Holländer, wie es scheint aus freier Hand, an den Unternehmer von der Wahl aus Niederwesel verkaufen*) und auf der Enz und Nagold verflössen zu lassen.

Aber schon im Herbst 1692 plünderten und versengten die Franzosen das Enz- und Nagold­thal wiederholt derart, dass die Flossstrasse im Nagoldthal erst 1697, diejenige im Enzthal erst 1698 wieder in benützbaren Stand gebracht werden konnte und der Holländerholzhandel bis ins 18. Jahr­hundert hinein ganz eingestellt war.

Ansübung des landesherrlichen Flossrechts bald in Selbstadministration bald durch

Admodiation. 1699 1785.

Ueber die Flösserei auf der Enz und Nagold während der nun folgenden 20 Jahre sind nur spärliche Notizen vorhanden. Vor allem scheint eine Neuordnung der rechtlichen Verhältnisse nötig gewesen zu sein; es erschien im Jahre 1699 in Pforzheim eine badische und im Jahre 1701 eine wiirttembergische neue Flötzerordnung auf der Enz, der kleinen Enz und der Eyach.

Ferner supplizieren im Jahre 1700 die gesamten Schiffer und Flösser im Enz- und Eyachthal um Aufrichtung einer Zunftordnung und im Jahre 1703 um Ratification dieser Ordnung.

Im Jahre 1711 wird dem Handelsmann Johann Jakob Vischer von Calw das Holländerholz­flössen durch fürstliches Reskript gestattet, im Jahre 1712 erscheint derselbe im Verein mit Schulz von Weissenstein wieder als Akkordant. Im Jahre 1713 bildet sich eine Holländerholzkompagnie, deren Mitglieder in Enzklösterle, Wildbad, Calmbach, Neuenbürg, Calw und Liebenzell ansässig sind. In demselben Jahre wird Eichenholz nach Heilbronn verflösst, das zu 5 Neckarschiffen ver­wendet wird, die dort von Ulmer Donauschiffern gezimmert werden.

Der Holzhandel wird, hauptsächlich durch die ausgezeichnete Thätigkeit der Wildbader Faktorei, deren Vorstand den Charakter eines Rats und Oberfaktors erhielt, sehr lebhaft. Im Jahre 1715 wurden auf der Enz und Nagold 14 000 Holländer, 51 000 gemeine Balken, 292 000 Dielen und 158 000 Latten ausser Lands geflösst, ohne den Innen verkehr. Die Schifferkompagnie zahlte für einen Holländer von 80 Fuss Länge und 16 Zoll geringster Stärke 45 Kreuzer auf dem Stock, die Kosten für Achstransport, Verflössen, Zölle und Accise betrugen 8 Gulden 37 Kreuzer, so dass für einen solchen in Pforzheim schon 10 Gulden rund bezahlt wurden.

1718. Herzoglichem Befehl vom 19. August 1718 zufolge wurde die Flosskompagnie aufgehoben; die Gemeinden wurden angewiesen, ihr Holz der Faktorei Enzklösterle käuflich zu überlassen, der Privathandel mit Holz, sowohl zu Wasser als zu Land, wurde verboten und die Käufer wieder wie ehedem an die oben genannten Faktoreien gewiesen.

Die württembergische Herrschaft besorgte den inländischen Holzhandel wieder selbst und trug sich mit dem Gedanken, auch den Holländerholzhandel bis nach Amsterdam auf eigene Rechnung zu führen. Zu diesem Zweck wurde ein Handlungsverständiger namens Johann Andreas Lenz nach Holland geschickt, um über den Gang des Holländerholzhandels nähere Kundschaft einzuziehen. Auch wurde unter dem Präsidium des Kammerdirektors von Klingenberg eine Deputation aus

*) Für den Stamm 70 Fuss (20 m) lang, 46 Zoll (46 cm) am dünnen Ende stark, wurden 30 Kreuzer (86 Pf.), für den Sägklotz 4 Kreuzer (12 Pf.) bezahlt.

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