Anmerkung:

Crusius nennet diese Burg das ehemalige Haupt der Grafschaft anno 1453 aber wird es schon der Burgstall Hohenberg genennet. Als 1125 oder 1127 der damalige schwäbische Kaiser Conradus zu Hohenstaufen von seinem Nebenkaiser Lothario belagert wurde, so flöhe jener zu dem Grafen zu Hohenberg auf seine Burg Hohen­berg und endlich nach Rottweil,mithin kann deren Alter wohl bis in d&s 11.oder 10.Jahrhundert hin reichen.

§ 12 .

Einer der ersten Grafen zu Hohenberg,welche sehr alt und so alt als die Grafen von "Württemberg sein mögen,von denen man mit Grund ttwas weiss und dessen in annoch vorhandenen Urkun­den Meldung geschiehst,ist wohl

Wemhar,Graf von Hohenberg,welchen wir in einer sichern Urkunde des Jahres 1125 finden (derselbe ist im Jahre 1128 gestorben) und also von andern Grafen unterscheiden können.Kaiser Heinrich V. gedenket seiner in einem Diplomate,welches er dem Kloster Engelberg in der Schweiz gegeben.

Crusius gedenket vermutlich eben dieses Grafen in Annal. suev.P.l p.559, jedoch aus Jrrtum unter dem Namen Heinrichs, welches aber des Kaisers Name war.

Der grosse Historikus von Ziegler gibt noch auf einem Graf-Hohehbergischen Namen Nachricht,nämlich

Ursula,Gräfin zu Hohenberg,Marity (Gemahlin) Friedrich II. Graf von Zollern.

Filius Friederich III.Flornit (?)1030 uxor Sofia,Pfalz­gräfin von Tübingen. -A-T; ^

§ 13.

Alle ehemaligen,aus mehreren grösseren und kleineren Gauen nach und nach acquerierte Hohehbergisohe Graf-& Herr­schaften ,als die übrig gebliebene Obere und Untere Grafschaft Hohenberg mit den Städten und Burgen Rotenburg und Horb,im ehemaligen Neckargau,Fridingen an der Donau,Schönberg,Bintz- dorff ,die separierte,und endlich an die Grafen von Wirten­berg und Zollern gekommenen Herrschaften und Städte Ebingen, Domstädt,Altensteig ,Haiterbach ,Nagold,Wildberg,Bulach und Haigerloch etc. grenzeten zusammen,machten einen geraden Strich Landes von Calw über Horb bis an die Donau aus,hatten Festen,Burgen,Sdilösser,und Steinhäuser zu herrschaftlichen Wohnungen und waren erblich.

5 14.

Es ist also gründlich zu melden, dass die Grafen zu Hohen­berg das Nagoldgau besessen,ob sie aber so lches auch in den ältesten Zeiten ,als Amtsgrafen und Richter verwaltet haben, oder ob sie oder ihre Voreltern in anderen Gauen jemalen in dieser Qualität gewesen oder erst aus dem Hohen Adel oder als Landesherren Erbgrafen wordenoder Erbgrafschaften acqerlert haben?Das ist nicht mehr zu erkundigen.Denn von Anfang her