und während der herzoglichen Regierung waren nooh viele andere mächtige Grafen und Herren in Schwaben,mit deren Bat und Zustimmung (Beistimmung) der erste Herzog Burkhardt und nach ihm noch andere bis auf Friedrich von Hohenstaufen in das schwäbische Herzogtum eingesetzt worden,von welchen aber nioht warscheinlich ist,dass sie sich ihrer Uhmittelbark- keit begeben und sich den Herzogen als Landsassen unterworfen hätten,ob sie schon diese Herzöge mit Besuchung ihrer Höfe ^

verehrt,in Kriegs-und Friedenszeiten, unter ihrer Anführung ge- ( standen, ja,ob sie schon ihnen gleich deswegen Treue und Eides- pflioht geleistet haben,so sind sie doch ursprünglich frei ge­wesen und nebst ihren Landen und Herrschaften dem Reich unmit­telbar unterworfen gaatsnatnsr geblieben. Es konnten sich also die Herzoge in Schwaben keiner Landeshoheit über sie anmassen nooh auch ohne kaiserliche Erlaubnis & Befehl Steuer & Schatzungen von ihnen verlangen.sie mussten auch die Rechtsa- saohen mit Zustimmung und Beistimmung der Fürsten ,Grafen & Herrenauf einem sogenannten Königstuhl entscheiden.Die hohen , Regalien und davon fallende Nutzungen in den Land-& Herrschaften; der Fürsten, Grafen und Herren haben nooh lange Zeit den Kai- ! sem und Königen zugehört und sind von derselben Landvögte j

verwaltet und besorget worden.Naoh und nach aber haben die 1

Fürsten,Grafen und Herren solche in ihrem Lande durch Schenkung j Verpfändung,Verkaufung und Verjährung erworben.

Das Nagoldgau dies-& jenseits des Flusses aber haben sie von ihrer Burg Hohenberg in einem geraden Landestrich beherr­schen und verwalten können. Jn welches Gau aber der andere ;

Strich Landes von der Burg Hohenberg bis zu der Burg Horb ^

gehöret hatte,oder wie epgenemnet wurde,das bleibt unbekannt.

§ 15.

Die Bevölkerung dieser Gegend und die Einrichtung des Nagoldgaues ist sehr alt.Es bezeuget%solohes Alter ein in de r Wildberger Gegend al lschon von den Römern verfertigter gebrauchter und zurückgelassener heidnischer Altar,welcher aber erst 1583 als ein Monumentum beobachtet und naoh Stutt­gart transferiert worden ist.Ja,es sind die Edelknechte und Grafen zu Calw wegen ihrer Stiftungen zu dem Anfang des Klos* ters Hirschau de anno. 645 & 83Qfannoch bekannt.Von der Ger meinde Domstädt (Dornstetten) aber findet man,dass sie oYi-nn 784 in der Grafschaft eines Grafen Geroldi in dem Waldgau gelegen sei,welches Waldgau ein pagus minoris des Nagoldgauas, als Pagi majoris,gewesen, und den Namen von dem Flüssleln Waldach unweit Domstädt habe.Es ziehet sich also die Bevöl­kerung dieser Gegend bis zu den Zeiten der heidnischen alten Schwaben und römischen Einfälle Besitz-& Beherrschungen des Ammer-,Nagold-& Neckargaues zurück.