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Ober
Vögte
welche auch allhier das obrigkeitliche Amt führten.
Als die Alemannischen und Fränkischen Herrn aus dem hohen Adel im Volk Landgüter, Gemeinden,Burgen, Schlösser, Festen,Landschaften und dergleichen erblich bekamen, errich toten und acquerierten,B±m so wurden viele dergleichen Herren auch zu Grafen und Richtern von dem Volk erwählet, endlich auch von den Königen gesetzt.Als sie aber nach & nach dieses gräfliche Richteramt und das Land einer Grafschaft erblich an sich zogen, oder acquerierten,so behielten sie zwar die hohe Regierung in ihren Händen,setzten aber wohlverdiente ,erfahrene,tüchtige und gelehrte aus dam Ritter,-,Freiherren-& öfters auch Grafenstande ,unter , dem Namen der Landrichter und endlich der Vögte,in ihre Herr-& Grafschaften,in ihrem Namen und an ihrer Statt dem Volk und den Gemeinden das Recht zu sprechen, zu Gericht zu sitzen und die scultetos & scabinos d.i.Schultheissen und Schöpfen (Schöffen) unter sich zu halten.
Oefters waren diese Vögte Lehensmänner,Vasallen, ^
Ministeriales etc.Sie hatten anstatt einer Natural-Besol- dung herrschaftliche Burgen,Güter,Lehen,Frondienste u.d.gl., endlich aber auch gesetzte Besoldungeq^u geniessen und eben dasjenige zu versehen,was zuvor die Amtsgrafen und gräflichen Richter administrierten.
Als aber nach und nach die Landgerichte abgingen,
-und an deren Statt die erblich regierenden Grafen Canz- leien errichteten,so nahm auch die Gewalt dieser Vögte nach und nach ab und die Regenten zogen immer mehr Sachen zu ihren Kanzleien.
Solange die Uhtervögte Schultheissen hiessen,wurden die Obervögte nur Vögte geneanet.Als aber auch jene den Titel Vögte bekamen,so wurden sie Unter-,& jene Obervögte genennet.
Vor jetzo sind uns folgende Namen der Obervögte zu Wildberg zu Gesichte gekommen,welche endlich auch die Stadt Bulach unter ihrem Staäb hatten.
Vermutlich hatten die Grafen zu Hohenberg,welche zu Wildberg wohneten,allda keine dergl.Vögte,sondern nur solche Vögte,welche Advokati genennet wurden.Ein solcher
wird infra p. Vorkommen.
Ober-Vögte:
G u m p o 1 t von Gültlingen um das Jahr 1352. War vorhin
Vogt zu Urach.Dieser und sein Bruder no-rm<=t von Gültlingen öffneten den Grafen zu Württemberg,Eberhard und Ulrich,alle ihre Schlösser,sonderlich die Feste Berneck,vermöge einer Urkunde zu Stutgarten am Montag vor Lichtmess (30.Januar) 1352,darinnen
Anmerkung:
ungerecht hatten die Lehens-,Lan- Schutzherren zuweilen in
.tzherren zuweilen in ihrer