Unter-

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Den Obervögten sind auch beizusetzen die Untervögte,

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welche Scbultheissen,Keller,Untervögte und seit 1725 ,26.Juli

Oberamtmänner /

genennet wurden.

Jn den ältesten Zeiten wurden sie Sculdhaizo,scultetus,

Schaltetus, Schult, Schölt, Schultz, Scholz, Schulthaisch, Schölt- heiss,Richter,Amtmann,Vogete u.drgl. in Urkunden genennet, und wie die Amtsgrafen von den Gemeinden des Volks erwählet.

Sie waren der 12.,endlich der 13.Mann im Gericht und. hatten also 11,hernach 12 Schöppen neben ihnen, die Sachen des Gerichte und der Gemeinde,wie auch die Abgaben und Strafen an die re­gierenden Landesherrn,Grafen,Fürsten und Könige zu besorgen. Diese Abgaben aber bestunden nicht in Geld,weil man derglei­chen damals noch keines hatte, sondern in Naturalien.an Vieh, Kleidung,Leinwand,Leinwand,Waffen,Garben,Früchten u.drgl.

Als aber die Grafschaften erblich wurden,so wurden die Schult- heissen auch nach und nach von den Landesherrn bestellet und gesetzt,und also verloren die Gemeinden in Städten nach und nach das Recht,einen Scbultheissen zu wählen;den Gemeinden in Dörfern aber wurde dieses Wahlrecht noch bis auf den heu­tigen Tag gelassen.

Die Edlen und Unedlen Vögte,das ist die Ober-& Unter- Vögte blieben^ zwar in ihrem alten Statu (Zustand),und jene distinguirten sich allein mit dem Familienwort:von:oder mit einem weiteren Prädikat,als Ritter etc. Diese aber bloshin mit dem Namen Schultheiss,Vogt,Amtmann usw.

Als aber die Abgaben von Zeit zu Zeit vermehrt und die Ein­nehmerei eines Schultheissen immer wichtiger wurde,so mussten die Herrschaften bei dieser Beschaffenheit mehrere Officiales annehmen,von welchen allein das Oekonomische Amt eines Kellere hier genennet wird,welcher neben dem Ober-& Untervogt,der dritte Officialis,mit Obrigkeit und gerichtlichen Sachen aber gar nicht connectiert war.

Vermutlich hat die Gräfin Henriette anno 1442 zu Wild­berg den ersten Keller gesetzt,welcher ihre Gefälle besorgte und von ihr dependierte (abhängig war),dahingegen der Schult­heiss von ihrem Herrn Sohn,Graf Ulrich dependierte.

"Wir,der Schulthaiss,die Richter und die Burger gemainlichen zu Wilperg"

1. "Scholtheiss,Richter & Burger ze Nylperg anno 1390

2. "Wir,der Schulthaiss,die Bürgermeister & die Richter.1424

3. "Wir,der Schultheiss und die Richter der Statt Wilperg.1427

4. "Wir,der Schulthaiss,Bürgermeister & Richter gemainlich

der gtatt zu Wiltberg. 1467.

5. "Schultheiss zu Wiltperg anno 1470,Vogt und Richter zu BulacI

6. "Wir der Schultheiss,die Bürgermeister und die Richter zu

Wilperg.1474.

Es hat der Name Schultheiss bis in das 16.Jahrhundert ge- wehret,wie dann,vermöge einer Originalurkunde de nimn 1513 das Gericht sich also nennete:Wir,der Schultheiss & Richter zu Wildberg",woraus erwiesen werden kann,dass damalen noch der Schultheissen Name gewöhnlich gewesen ist.