Von 1er R e f o r m a t i o n selbsten i n% dem Lande insgemein,auch lern Amt Wildberg uni diesem Flecken G ü 1 t 1 i n g e n insonderneit.
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Als 1er oben gelachte sehr beschwerliche und mühsame Calawische Vertrag wegen ler von Herzog Ulrich anno 1554 (13.Mai) vorgenommenen Wiedereroberung seines Herzogtums zwischen Oesterreich uni Württemberg len 29.Juni 1534 errichtet,len 26.Januar und 12.Februar 1535 zum Stand gebracht und am 21.August is.Js. erläutert wurlem,so fing ler Herzog sogleich iie benötigte uni berechtigte Kirchenreformation an.
Er schrieb schon zuvor im Oktober 1534 an len Kurfürsten zu Sachsen Johann Friedrich,und bat sich Philipp Melan oh bnn/, damal igen Professor zu Wittenberg zu der Reformation ler Universität Tübingen aus,welche er um der studierenden Jugend willen vor allen corporibus eccles. zu reformieren belacht war;allein der Kurfürst von Sadnsen wollte ihn nicht abfolgen lassen und entschuldigte sich deswegen in einem,Dienstag nach Galli 1534 abgelassenen freundschaftlichen Schreiben.
Anmerkung:
Dieses Schreiben in Extenso haben wir aus einem Mannscript zur Hand bekommen.
, Der oben schon gedachte,in lern Exil des Herzogs Ulrichs in Soloturn in der Schweiz angenommene Hof- preliger Gayling wurde von ihm,als er von dort aus nach Hessen reiste,limpiittiert und daher nahm Herzog Ulrich nach der Wiedereroberung seines Herzogtums anno 1535 Conrad Oettinger von Pforzheim zu seinem Hofprediger in Stuttgart an.
Hierauf berief der Herzog Ulrich anno 1555 den schon oben angeführten Ambrosius Blarer,welcher damals zu Esslingen mit andern seit 1531reformierte und D.Simon Grynäum Professor zu Basel nach Tübingen,um die Eofschule und die Kirchen daselbst zu reformieren; dieser aber wurde nach 2 Jahren,jedoch ohne Willen des Herzogs,revociert,jener aber von ihm zu gleicher Zeit in Gnaden dimittiert.Es waren dieses beide Zwinglianische Theologen,und um diese Zeit waren Lutheraner und Zwinglianer ziemlich gute Freunde.
Diesen beiden befahl der Herzog eine Ordnung wegen des heiligen Abendmahls /wie es in künftigen Fasten gehalten werden solle,förderlich zu begreifen. Dem M.Erhard Schnepf,welchen der Herzog von seiner Professur züMarpurg anno 1535 zu einem General-Superintendenten und Spitalprediger zu Stuttgart berufen hatte,nebst anderen christlichen und die Ehrbarkeit liebenden Männern gab er Befehl,eine Censur-& Strafordnung zur Abstellung etlicher grober unchristlicher Laster (dieses sind Worte des fürstlichen Befehls)
als Gotteslästern, Schwören,Ehebruch,Zutrinken,wuchern,
unehelichen Beisitz etc.anzurichten, und aasgehen zu