Von der Graf-Württembergischen Herrschaft
Wildberg
Rechte,Lehen und Gäter allhier.
Einige alte Gewohnheiten und Rechte des Dorfes zu Gältlingen,welche einem Heimbürgen-Güter-Verlei- hungs-Registerlen de Annis 1474 ,14-84 und 1493 angehängt worden,aber nicht mehr complet sind,und einige davon vermutlich bis an das Jahr 1440 ,viele aber noch zu einem höheren Alter reichen.
"Jtem ess ist zu wissend daz diss nachgeschriebene Artikel dez Dorffs ze Giltlingen recht sind,als sie 3 ann gewonlich Vff dem Jargericht öffnend vnd erzelend als denn an sie kummen ist."
Anmerkung:
Es scheint als ob diese Artikel bei der Publikation bei dem Jahrgericht von einem Heimbärgen, oder einem andern gemeinen Mann aufgeschrieben worden seien,weil solche^ defect zu sein scheinen. Vermutlich haben die Edlen von Gältlingen,wie auch die Vogtei Calw,als Vogtsherren äber den Flecken Gältlingen ein besonderes Vo&tsbuch gehabt und nach solchem geurteilt und gestraft.
"Jtem dess ersten sagend sye Vf Jr Ayd, dass sie geben XV Pfd.Heller Vngerm gnödigen Herrn von Wirtenberg,daz er sie schirmen sol vor menglichen Vnrechten,wenn man das nit enden weltin,so möch- tin sie suchen ainen andern,der sie schirmtin."
Anmerkung:
Um das Jahr 1474 war Graf Eberhard zu Urach der neue Graf Ulrich zu Stuttgart aber der kurz zuvor gewesene Landesherr zu Gältlingen.Und vermutlich ist eben jener derjenige "gnödige Herr von Württemberg" welcher das gedachte Schirmgeld empfangen hat.Wiewohl es auch sein könnte,dass dieser der Gemeinde Schirmherr geblieben wäre.Auch waren die Markgrafen zu Baden benachbarte Landesherren zu Altensteig,welche aber damals mit Gült- lingen in keiner connnaxion stunden.Was dahero für ein anderer Schirmherr hier verstanden werden könnte,oder ob auch die Edlen von Gältlingen,Waldeck etc. Schirmherren allhier sein konnten,das ist noch unbekannt.Es scheint,als wenn die Gemeinde zu Gältlingen damals die Gelegenheit gehabt hätte, einen Schirmherren nach ihren Umständen anzunehmen, welches vielleicht noch von den älteren Zeiten etwan der Hohenbergischen Grafen zu Wildberg,der Grafen Cunrad,Ulrich & Heinrich von Schelklingen von Bergen genannt und der Pfalzgrafen von Tübingen als Jnhaber der Grafschaft Calw herrühren könnte.
Jn der Gültlinger Erneuerung von 1598 stehet folgendes:
"Die von Gältlingen geben jährlich 15 Pfd.Schirm- geld".
Denn dieses Schirmgeld, wird von der Gemeinde