Versuch., einen undeutlichen Frohndienst allda
mittelst der Historie des Landes zu erklären.
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Oben bei dem Grafen Ulrich von Württemberg zu Stuttgart wird ein Freiheitsbrief de anno 1464 allegiert,darinnen folgender Passuss stehet,welcher aber bisher bei Erneuerung und dem Geüruahc desselben sehr dunkel worden ist§
"Würde sich auch begeben, dass wir ab einem Schloss auf das andere etliche Früchte,es wäre an Wein oder Korn führen würden,dazu sollen sie (die armen Leut/ zu Gültlingen) und auch zu frohnen verpflichtet sein, woe vorstehet."
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Anmerkung:
Graf Ulrich hatte damals in diesem ganzen Revier keine andern als die Schlösser,welche mit der Herrschaft Wildberg und Bulach 24 Jahre zuvor erkauft worden sind, nämlich die Burg zu Wildberg, die Burgställe Waldeck, Gaissburg und Haselstall,wie auch die Herrlichkeit des Schlosses Veherbach,zwischen Altensteig und Dornstetten liegend,in Possession;denn die Schlösser und Städte zu Zavelstein , Calw,Böblingen,Herrenberg *and. Nagold nebst dem obern Teil des Landes gehörten dem Grafen Eberhard dem Aelteren zu Urach, Graf Ulrichs Brude&s Sohn; die Städte und Schlösser zu Altensteig und Liebenzell gehörten aber seit 1400 dem Markgrafen zu Baden,massen dieselben erst 1603 württembergisch wurden.Ob nun schon die Gemeinde vermutlich ausser ihrer Markung keine Frondienste zu prästieren hatte,so konnte doch der Graf durch diesem Freyungsbrief de anno 1464 auch Frohndienste ausser der Gültlingpr Markung angedingen.
Wir vermuten,es seinen damals von den Obervögten oder andern Ministerialitus nur allein noch das gräfliche Schloss zu Wildberg und etwan auch das damals zu Gültlingen gestandene Schloss (von welchem wir schon oben Nachricht gegeben haben) welches vermutlich mit andern Gütern und Rechten anno 1445 von Graf Ulrich erkauft wurde,unter diesen Schlössern zu verstehen,massen dieses etwan damals &ls ein Fruchtkasten gebraucht wurdedjwie es dann ferner sein kann,dass Ulrich Ao.1440 bis 1454 die Schlösser in der Stadt Bulach und in dem Dorf Effringen acqueriert hat. Wie es dann scheinet,dass die Gemeinde zu Gültlingen eben dem Obervogt in dem Schloss zu Wildherg mit Besoldungs- frucht-Heu-& Strohfuhren diese Frohndienste prästieret habe.
Auch hat es noch einen Anstand,was die Wein-Fuhr-Frohn in gedachtem Passuss zu bedeuten habe,woher und wohin dergleichen Weine gekommen und ob man solchen in den gedachten Schlössern aufbehalten, damit salarirt,oder ein herrschaftliches Mbnopolium getrieben habe?