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Karl Greinet
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„der kleine kern" (= Keller), wie wir diesen heute noch an der Ruine finden, Der Steinmetz fertigte „ein neues gesteffel in die kleine Behausung hinuff“ Im Innern hatte dieses Gebäude hölzerne „Steegen“. Erwähnt ist ein „gang“ Zu ebener Erde wurde damals der „bachofen mit Badlinnen stein“ neu eingemauert. Die Rede ist weiterhin von einem „holen ofenfuß“ in der „underr Stuben“. In der „großen Behausung“ (dem Schloß) war zu ebener Erde dei „roß-stall des Junkers“, gestützt durch hölzerne Säulen. Zum ersten Stock führte eine in den Hof vorspringende Holztreppe. Von dort gelangte man über Holz treppen im Innern zu den oberen Stockwerken. Erwähnt ist der „undere unc der obere gang“. Der untere war mit Steinplatten belegt. Eine „kuchin“ befanc sieh im ersten Stock. Die „große Stuben“ (wohl Rittersaal) hatte ein „brus teffer“ und einen massiven, „bestochenen“ Boden. Mehrere Stuben und Kam mein werden anläßlich ihrer Herrichtung erwähnt. „Bestochen und geweidet“ waren nicht nur die Wohnräume, sondern auch der „roß-stall des Junkers“. Da: Gewölbe über der Steintreppe des großen Kellers (der kernhals) war besonder: überdacht. Dieser an der Ruine noch wohlerhaltene Keller bot Raum für 11 „Fuder“ (= Wagenladungen) Wein. Ungepflegt war der Schloßhof. Vorstehend» Felsen wurden erst im 16. Jahrhundert „hinweggebrochen“. Erwähnt ist eil Schöpfbrunnen im „hindern hofl“.
Aus den Baurechnungen lassen sich auch Nachweise über die äußeren Teil; der Burg erbringen. Die Brücke über den ersten Burggraben war durch eil überdachtes, hölzernes Tor nach der Stadtseite hin abgeschlossen. Dann folgt; „die ander bruckhen“ über den zweiten Graben. Das große steinerne Tor, da den Eintritt in den Burghof ermöglichte, war mit ziemlicher Sicherheit schon bei der alten Burganlage überbaut. Dafür spricht das bewohnte „Thorhäußlin“. Als Nebengebäude außerhalb der Mauer sind genannt: „der kuestall gegen den schloß“ sowie das „hüenerhauß und die scheuren gegen dem Stättlin“. Weiterhin lesen wir von einem „eußeren Zwingei“ und einem „langen Zwingei“, auci von zwei „gertlin“ und einem „Vorhoff uff dem graben“.
Von weiteren Einzelheiten aus den Baurechnungen sei auf eine bedeutsame hingewiesen. Nachdem schon 1560/61 die „Bruckh mit dem thor“ (d. h. de äußere Brücke) gerichtet und „die ander Brudchen wiederumb von neuen gelegt“, lesen wir in späteren Rechnungen, anläßlich von Arbeiten „vom großen hauß“: der Maurer hat „eine thüren im graben zugemauert“ und der Zimmermann 1569 „vier ligling uff die Innere schloßbruckhen“ verlegt. Nach diesen Angaben wäre ein, wenn auch nur schmaler, überbrückter Graben en- lang der Längsseite des Schlosses anzunehmen - also eine Trennungslinie qu<r durch den Burghof. Ob dies nicht dafür spricht, daß für die ältere Zeit mit einen geteilten Burgbesitz zu rechnen ist? Hier das Schloß, dort das Steinhaus mit dem Turm! Erinnert sei hier besonders an das tübingen-werdenbergisde Wappen am Sdfloß und an die Tatsache, daß der Ruine des Schlosses - und nur dieser - nodi heute der Beiname „die Pfalz“ anhaftet.