öskanntmsvtiuno übsi» ^ileksblisksvung

Der Seneralbeoollmächttgte für Ernährung uod Laodwtrtschast ' In Württemberg Lande,ervähruogsamt hat mit Erlatz vom 12. 6. 45 Folgende» aogeordort:

1. vle Milch- und Rahmlieserungen einer Reihe von Milchsammel­stellen. Rahmstationen und Molkereien stehen noch nicht im Ein­klang mit verträglich erzengtrn Milch. ^E« matz daher ausdrück, ltch daraus hiagewtesen werden, daß künftighin nicht nur die Mvrgeu- sondern auch die Abendmilch unter allen Umständen rest- lo, zu erfassen ist. Die örtlichen Milchsammelstellen haben durch Vermittlung de» Bürgermeister« eine entsprechende Anordnung er­halten.

S» geht immer noch sehr viel Milch durch da»Hamsterunweseo und durch Selbftbutterong der allgemeinen Versorgung verloren. E, wird daher nachdrücklichst darauf hingewiesen, bah die Abgabe vou Vollmilch durch dir milchwirtschaftlichen Betriebe ad Stall grundsätzl ch verbot«» ist; ebenso dt« Butte,Herstellung durch Milch­er-,uger, soweit nicht Au»oahmeg«nrhmiguog«u durch den früheren Milch-, Fett- und Eterwirtschaslsverbiod oorltrgeo.

2. Die Molkereien habe» alle osfensichtltch schlecht ablirfernden Ge- melndeu sestzustellen und dem Herrn Landrat zu melden. Eia dte»bezUgllchrr Erlab ist an die Molkereien ergangen.

2. Dle Bürgermeister habe» im B.'nehmen mit den örtlichen Milch­sammelstelle» bez-o. Molkereien dtesenigen Milchrrzeuger zu er- fassen, deren Ablieferung dem tatsächlichen Adltrseruogsvermügea nicht entspricht. All« läumigeo Lieferanten müssen dem Herrn Land- rat, Abt. Dersorgungswirtschaf«, zur weiteren Drraolassuog ge­meldet werden.

-1. Die Gendarmen de» Kreise, wurden angewiesen, der verbotenen Abgabe von Milch uod dem Srlbftbutter» mit allen z» Gebote stehenden Mitteln eatgegenzutrrten. Mtlchsüader feglicher Art haben mit härtester Bestrafung zu rechnen.

Lalw, deu 28. Juni 1945.

Der Landrat Abt. Berlorgungarvtrtschast.

bnsin- unri WLKnungrntsbilitLt

Stabile Preise find eine weseoUiche Vorau»setzung für die Er­haltung der Währuogsstabilität, denn die Reichsmark wird zwangs- läofig insoweit rotwertet, als die Preise tnrgesamt steigen. Um den schweren Schäden einer Inflation vorzubeugeo und im Hinblick aus die ganz erheblichen Einkommeosoerminderongen und Bermögens- wrrluftr weiter Bolk»kreise müffeu daher all« am Wirtschaftsleben Beletligteo (Produzenten, Händler, Derbraucher) Mitwirken, da» Preisgefüge al» Ganze, aufrecht zu erhalten.

Erhaltung der Preis- uod Währongsstabtlttät liegt aber nicht nur im deutschen Inter,ss«, sondern wird auch von der Militär­regierung nachhaltig gefordert, da sie wesentlich zur Aafrechterhaltung «on Ruh« und Ordnung überhaupt beiträgt.

Preisverfehtangen werden künftig noch strenger bestraft al» bis­her. Ja besonder» verwerflichen Fällen, dle eine Ausnützung der Notlage darstellen, ist mit schweren Frrthrilsstrasen zu rechnen.

Preiserhöhungen für Gitter und Leistungen jeder Art sind verboten.

Dabet ist e» nicht nur verboten, einen Uederprei» zu fordern oder avzuaehmro, sondern auch einen solchen zu bieten oder zu zahlen. Ms unerlaubte Preiserhöhung ist r» auch anzusehra. wenn die Zahlung»- und Lteferuogrbedtaguogea zum Nachteil de, Abnehmers geändert werden (z. B. Abwälzung der Fracht, Kürzung oder Be­seitigung de, Rabatt») oder durch Umgehuagshandluagen eine Schlrchteestrlluag de» Abnehmer» beabsichtigt oder eingetretrn ist (z. B. Berscklrchtrruug der Ware bet glrichdlridrndim Preis).

Ausnahmen von dem Preiserhöhuagsvrrbot können die Preis- blldoogsstrllra nur bewilligen, wenn sie aus zwingenden volkswirt­schaftlichen Gründen oder zur Bermrtduog besondere« Härten dringend «sfoederlich find und sich kein anderer Au»wrg finden läßt.

Eigenmächtig« Erhöhungen find auch beim Dorliege« triftiger Gründe verboten.

Da» Prrtserhöhungsoerbot muh auch beachtet werden, wenn Kostruerhöhungeo den Verdienst- de, Produzenten, Händler, usw. schmälern. Zeitbedingte Erschwernisse de, Produktion und de, Trans­porte» und ander« Faktoren können unter Umständen zur Berleuerung mancher Konsumgüler führen. Eine solche Verteuerung darf aber nicht ohne weitere, aus den Derbraucher adgewälzt werden, sondern muh zunächst vou Produzenten, Händlern usw. soweit ousgesaogen werden, al- die« tn ihren Kräften steht. Sie müssen Kofteaftetgerungea u. ä. durch Einschränkung de» ihnen zukommmden Gewinn-, bzw. Verdienste, bi, zur Grenz« ihrer Wirtschaft«»,«» Leistungsfähigkett tragen. Nur wenn dir Kostrnsteigervog oder der Wegsall von Reich,zuschüsseo usw .zur Exiftenzgesährduug der Produzenten oder Händler führen würde, lst dtr Abwälzung auf di« Konsumenten zu­lässig. 3n diesem Au,matz müssen die Konsumenten dir Preise» Höhung al, Kriegssolge tragen. '

Etwaige Preiirrhühuogsanträgr fink beim Landrat anzubringen uod müssen eingehend begründet werden. Solange die Entscheid»», au»steht, darf der Preis nicht erhöht werdra.

Soweit in de» letzten Wochen eigenmächtig« Preiserhöhung«, vorzeoomme« worden find, müssen die Preis« sofort wteder »ns den alten Stand zurückgeführt «erden.

Da dtr Preise nicht nur im Verhältnis zur Währung, sonder» auch zu den Löhnen Bedeutung haben, müssen im Hinblick aas dtr gewaltige Schmälerung des Volkseinkommen» künftig wettgehead Preissenkungen gefordert wrrdea.

Di« herrschend« Notlage orrlangt von allen so schwere Opse», datz sich kria Erzeuger. Händler usw. der gesetzlichen Pflicht ent­ziehen darf, sein Geschäfts- und insbesondere fein Prrisgrdaren mit der durch den vkrtorenen Krieg geschaffene» Lage tu Einklang zu bringen und zu Hallen.

S» genügt also gegenwärtig aich', datz der gefordert« Preis de» bestehenden Höchstprrisvorichrtstea oder dem Stopprei» entspricht: jeder Seschäftrmaon Hot vielmehr die Pflicht, leine Preise ständig daraus zu prüfen, ob fit in de, bisherigen Höhe heute überhaupt noch verantwortet werden können. Der Prei» maß gesenkt werde», wenn die» nach dee wirtschaftlichen Lage de» Unterarhmeo» möglich und mit Rückficht auf die allgemeine Notlage erforderlich ist, und zwar auch dann, wenn früher Höchstpreise oder Höchftspaoaea'ftft- gesetzt ward« find oder rll»e Ausnahmebewilltguog erteilt worden ist. Hieraus ergibt sich, datz wie bisher schon jetzt ganz be­sonder, etoe Verschlechterung der Qualität oder Quantität in einer Preissenkung zum Ausdruck kommen mutz. Dt«, Ist von erheb­liche» praktischer Bedeutung, da Verschlechterungen aus gewissen Erbieten so z. B. ta Gaststätten zwangiläofig find.

Jeder am Wirtschaftsleben Beteiligte muh die für ihn gültigen Preirvorschristea kennen. Dies gehört zu seine» beruflichen Eorg- faltspfllchtea. Im Zweifel hat er sich bei der Prrtsbrhürde oder seiger Fachorgaaisatton za erkundigen. Uakenntai» schützt nicht vor Strafe.

Dle neu ausgestellte Wtrtfchaftspoltzrt wird ad sofort nicht nur den Schleich- uod Tauschhandel, da» Hamstrrrrunwesen, Schwarz- schlachteo, Schworzmahiea asm. bekämpfen, sonder» vor allem auch dir Preisüberwachung verstärkt durchführe». Ihre Kontrolle» werden sich dabei ganz besonder, auf den Geschäftsverkehr mit deu für den Derbraucher wichtigen Gegenständen de» täglichen Bedarf» "erstrecken, also ,. B. aus alle Nahrangigütrr, Brennholz. Fuhr- leistuugro, Mieieu usw.

Ich ermahn« alle zu tadelloser Ptdtsdlsziplin und warne alle Pretsfündrr letztmals. Ich erwarte, datz überall jeder Preistreiberei sofort energisch eatgegeogelrrteu uod hje polizeiliche Preisüberwachung tatkräftig unterstützt wird. Gleichzeitig mache ich darauf aasmerk- sam, datz die Beamten de» Wlrtschaftipoltzei-Autzeodteaste» nicht our zur Strafverfolgung, sondern auch zur Beratung und Aufklärung eingesetzt find. Die WIrtschastspoltzelbeamten find rin Teil der Gendarmerie. Bei ihr können Sie sich im Ltnzelsall väher erkundigen.

Lal«. den 25. Juni 1945. Der Landrat.

Lsmünn- uml Obstprsis«

1. Dir Srzeugrrhöch st preise betrag«» tu Württemberg io der Zeit vom 25- Iuui bi, 8. Juli 1945 >

Kirschen.. - 35 Rps. fr '/, Kg

Stachelbeeren..,39 , , .

Johannisbeeren..25 . . , .

(schwarze).45 . . . »

Gartenhimbeeren ... 50 , ...

Waidhtmbeeren (Sammlerprei»).40, , » .

Heidelbeeren sSammlrrprris) .40 .

Kopfsalat. Mindestgewicht 400 g. 8 . j« Stück

Rettiche, 5 Stück «m Band.6-11 » . Bund

, Srötze I. Mindest-!?! 7 ow.II ., . Stück

. .11. , 5 ow . . . 8 . . ,

. , III. , 4 ow. 6, , ,

Kohlrabi. Grütze «.(über 9 cm O).l2 .

, »0 , 8 ,...... 10 .» ,

» »1 ,7.,'.,.,.8,, ,

. .11» 37 , . 6 . , ,

. . III . 25 , . 3 . . .

. ausgerissene War« 14 Rpsg. je'/, kg

Karotten. IO Stück im Bd. (halblaoge Sorten»

Miadeft-S 1.5 om) 17 Rpsg.se Bund

Rot. Rüben. 5 St. im Bd. (Mindest-!?! 5 ow) 14 Rpsg. je Bund Blumenkshl. Sr. 0 (über 32 ow Auslagr-Vurchm. 58 Rpsg. je Stück . I 26-32 . . . 44 '

, . ll 20-26 . » . 34 . . .

, . Ill 15 -20 » » » 27 , . »

. .IV 10-15 . . . 17 . . .

. V 5-lO . . . * . . .