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Proklsmstion 1

An das deutsche Volk!

Ich, General Dwight D. Eisenhower, Oberster Be-' fehlshober der Alliierten Streitkräste, gebe hiermit folgen- des bekannt:

I.

Die Alliierten Streitkräste. die unter meinem Ober- befehl stehen, haben jetzt deutschen Boden betreten. Wir kommen als ein siegreiches Heer, jedoch nicht, als Unter- drücker. In dem deutschen Gebiet, das von Streitkräften unter meinem Oberbefehl besetzt ist, werden wir den Na­tionalsozialismus und den deutschen Militarismus vsr-

^ Nichten, die Herrschaft der Nationalsozialistischen Deutschen

> Arbeiterpartei beseitigen, die NSDAP, auflösen sowie die

> grausamen, harten und ungerechten Rechtssätze und Ein­richtungen, die von der NSDAP, geschaffen worden sind, aufheben. Den deutschen Militarismus , "der s o -oft-dew Frieden der Welt gestört hat, werden wir endgültig be. festigen. Führer der Wehrmacht und der NSDAP., Mit-

. glie der der Geheimen Staatspolizei und andere Personen, die verdächtig sind, Verbrechen und Grausamkeiten be- gangen zu haben, werden gerichtlich angeklagt und, falls für schuldig befunden, ihrer gerechten Bestrafung zugeführt.

II.

Die höchste gesetzgebende, rechtsprechende und voll- ziehende Machtbefugnis und Gewalt in dem besetzten Ge- biet ist in meiner Person als Oberster Befehlshaber der Alliierten Streitkräfte und als Militärgouvemeur vereinigt. Die Milstärregierung ist eingesetzt, um diese Gewalten un- ter meinem Befehl auszuüben. Alle Personen in dem be- setzten Gebiet haben unverzüglich und widerspruchslos alle Befehle und Veröffentlichungen der Militärregierung zu befolgen. Gerichte der Militärregierung werden eingesetzt, , um Rechtsbrecher zu verurteilen. Widerstand gegen die Alliierten Streitkräste wird unnachsichtlich gebrochen. An- dere schwere strafbare Handlungen werden schärfstens ge. ahndet.

III.

Alle deutschen Gerichte, Unterrichts- und Erziehungs­anstalten innerhalb des besetzten Gebietes werden bis auf weiteres geschlossen. Dem Volksgerichtshof, den Sonder- gerichten, den SS-Polizeigerichfen und anderen außer- ordentlichen Gerichten wird überall tm besetzten Gebiet die Gerichtsbarkeit entzogen. Die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Straf- und Zivilgerichte und die Wiederer­

öffnung der Unterrichts, und Erziehungsanstalten wird genehmigt, sobald die Zustände es zulassen.

IV.

Alle Beamte sind verpflichtet, bis auf weiteres auf ihren Posten zu verbleiben und alle Befehle und Anord­nungen der Militärregierung oder der Alliierten Behörden, die an die deutsche Regierung oder an das deutsche Volk gerichtet, sind, zu befolgen und auszuführen. Dies gilt auch für die Beamten, Arbeiter und Angestellten sämt- licher öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Betriebe, sowie für sonstige Personen, die notwendige Tätigkeiten oer- richten*

Dwight D. Giseahowrr

. - General of the Army

Oberster Befehlshaber der Alliierten Streitkräste.

Um das deutsche Recht und die öffentliche Verwaltung in dem besetzten Gebiet von den Methoden und den Grund- sätzen der nationalsozialistischen Partei zu säubem und um für das deutsche Volk den Grundsatz der Gerechtig­keit und der Gleichheit vor dem Gesetz wieder herzustellen, wird folgendes angeordnet:

Artikel l

1. Durch gegenwärtiges Gesetz werden im besetzten Gebiet die nachstehend aufgeführten nationalsozialistischen Grundgesetze, die seit dem 30. Januar 1933 erlassen wurden, und ebenso alle Ausführungs- und Ergänzungsbestimmun­gen dazu außer Wirkung gesetzt:

a) Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole vom

19. Mai 1933, RGBl. 1/285,

b) Gesetz gegen Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933, RGBl. 1479,

c) Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933, RGBl. 1/1016,

6) Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom

20. Dezember 1934, RGBl. 1/1269,

e) Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935, RGBl. 1/1145.

l) Gesetz über die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936, RGBl. 1/993,

g) besetz zum Schutz de» deutschen Blute» und der