Beschreibung der Flösserei auf der Enz und Nagold.
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Werksbesitzer aus der Umgebung von Calw sind aus den angeführten Gründen am stärksten; es soll an diesen Werken gar nicht selten Vorkommen, dass, nachdem 2 oder mehrere Flösse um 4 und 6 Uhr morgens abgefahren sind, die Werke vor 8 oder ausnahmsweise auch vor 10 Uhr nicht mit ihrer Wasserkraft arbeiten können.
8. Ffossaufsicht.
In Württemberg wurden nach § 37 der Flossordnung von 1883 zu besonderer Unterstützung der Polizeibehörden bei Handhabung der Ordnung, soweit das Staatsforstschutzpersonal dazu nicht ausreicht, durch das Ministerium des Innern Flossaufseher aufgestellt.
Von der Königl. Forstverwaltung wurden 28 Forstwarte als Flossaufseher bestellt, nämlich:
am Poppelbach und an der grossen Enz bis Calmbach 9
an der kleinen Enz.5
an der Eyach.3
an der Nagold . 10
und am Zinsbach.1
Die Königl. Strassen- und Wasserbauverwaltung beauftragte mit Genehmigung des Königl. Ministeriums des Innern vom 5. März 1890 und vom 10. November 1890 für die württembergische Enz
von Calmbach bis Besigheim
im Oberamtsbezirk Neuenbürg.4
,, „ Maulbronn . •.2
„ „ Vaihingen.4
„ „ Ludwigsburg.1
„ „ Besigheim.2
zusammen 13
Strassenwärter, Amtsdiener und Polizeidiener mit Wahrung der Ordnung.
Infolge mehrfacher Beschwerden der Wasserwerksbesitzer im Nagoldthal über Belästigungen ihrer Gewerbe infolge ungeregelten Betriebs der Flösserei erschien es als Bedürfnis, eine umfassendere, sachverständige Aufsicht über den Flössereibetrieb auf der Nagold neben den Forstbediensteten, welche dort die Aufsicht als Nebenbeschäftigung je innerhalb ihrer Hutbezirke führten, einzurichten.
Im Einverständnis mit der Königl. Forstverwaltung wurde mit Genehmigung des Königl. Ministeriums des Innern auf Rechnung des Flussbaufonds im Monat Mai 1896 ein Flossaufseher an dem Hauptsammelpunkt der Flösse in Altensteig und im Monat März 1897 ein weiterer an der Haupt- anlandestelle in Calw, woselbst die Flossmannschaft meist wechselt, aufgestellt. Beide Flossaufseher erhielten je eine besondere Dienstanweisung.
Die Flossaufseher sind keine Beamte, sondern Funktionäre im Sinne des Art. 118 des Beamtengesetzes.
In Baden wird nach § 19 der Flossordnung die Aufsicht über die Einhaltung der flusspolizeilichen Vorschriften in polizeilicher Beziehung durch das Bezirksamt Pforzheim geführt; die technische Aufsicht über die Flossstrasse und über den Betrieb der Flösserei steht der Wasser- und Strassenbau- inspektion Karlsruhe zu.
9. Schiffer und FlÖsser.
Den Flossholzhandel betrieben in den letzten Jahrzehnten neben grösseren Handels- und Sägwerksfirmen auch einzelne Waldeigentümer und Oberflösser, die im Schwarzwald „Schiffer“ genannt werden, während unter „Flösser“ die das Flössereihandwerk Betreibenden verstanden werden.
Ueber die Firmen und Schiffer, die die Flösserei auf der oberen Enz ausüben, werden keine Verzeichnisse geführt; es sind jedoch annähernd die nämlichen Schiffer wie auf der Nagold. Nach Aufzeichnungen der Stadt Calw wohnten von den die Flösserei auf der Nagold in den Jahren 1875/93
Betreibenden
im Oberamtsbezirk Calw.4
„ „ Freudenstadt.8
„ Nagold.8
„ „ Neuenbürg.13
„ Grossherzogtum Baden.4
in Rheinpreussen.1