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Beschreibung der Flösserei auf der Enz und Nagold.

gegründete Flossverein immer fortbestehen solle. An der bisherigen Ordnung im Flössergeschäft wurde festgehalten, der Verdienst sollte möglichst gleich unter alle Genossen verteilt werden. Mit­glieder waren es anfangs 86, durch weiteren Beitritt stieg die Zahl auf 97, wovon je eines in Huchen­feld und Weissenstein, alle anderen in Pforzheim wohnten.

Der Gesellschaftsvertrag wurde alle 4 Jahre erneuert und die Genehmigung der Grossh. Re­gierung jeweils eingeholt. Die Geschäfte, Holzhandel sowohl als die eigentliche Flösserei, giengen flott, auch noch in den 1850er Jahren. Dann trat durch die grosse Konkurrenz, namentlich von württembergischen Firmen, ein Rückgang ein, es fehlte am Absatz der grossen Vorräte, die in Hol­land lagerten, die Verwaltungskosten erschienen zu teuer, die Eisenbahn bei Pforzheim durch das Enzthal kam zur Eröffnung und im Jahre 1864 traten daher viele Mitglieder aus. Der Rest ver­suchte zwar die Gesellschaft neu zu organisieren, was indes nicht gelang, so dass 18651866 die vollständige Liquidation erfolgte.

Nach Aufzeichnungen im Archiv der Stadt Pforzheim waren im Jahre 1688 daselbst 55 Flösser, im Jahre 1723 70 Flösser (und 6 Witwen) ansässig; ausweislich der vorhandenen Zunfttafel gab es im Jahre 1822 in Pforzheim noch 109 Flösser. Bei einer in diesem Jahre erfolgten Renovierung des Flösserzunftwesens wurde festgesetzt, dass jeder neu eintretende Flösser den Betrag von l jz Gul­den und als Meister bei seiner Verheiratung 3 1 /« Gulden in die Zunftkasse zu entrichten habe. Die hieraus vereinnahmten Flössereigenossenschaftsgelder sind in Liegenschaften angelegt und haben zur Zeit einen Wert von 1937 M. Der aus diesen Liegenschaften erzielte Pachtzins wird alle 3 Jahre unter den Flössern verteilt. Bei etwaiger Aufhebung der Genossenschaft fällt das Ver­mögen den Flössern zur Verteilung zu.

Der frühere Flossverein oder die Flösserzunft hat als Folge des 1862 erlassenen Gewerbegesetzes für das Grossherzogtum Baden am 16. Januar 1864, mit Genehmigung des Grossh. Handels­ministeriums vom 4. Februar 1864, alsFlössergenossenschaft Pforzheim neue Satzungen erhalten, die noch bestehen.

Die heutige Flössergenossenschaft Pforzheim zählte im Jahre 1894 nur noch 11 Mitglieder, von welchen das älteste 79, das jüngste 52 Jahre alt war. Neue Mitglieder werden nicht mehr in die Genossenschaft aufgenommen. Wenn auch die Söhne der Flösser bei Ausübung der Flösserei mitwirken, so haben diese, bezw. deren Witwen und Nachkommen, doch keinen Anspruch auf spätere Unterstützungen aus dem vorhandenen Fond der im Jahre 1779 ins Leben gerufenen Flösserwitwen- kasse oderKarl-Friedrich-Stiftung.

Als nämlich in diesem Jahre mit dem Pforzheimer Flossverein seitens der Herrschaft ein neuer Holzakkord errichtet wurde, wies Karl Friedrich als Entschädigung für die Entziehung des ihm bis dahin ausschliesslich zugestandenen Rechts des ausschliesslichen Holzakkords in den Staats­waldungen aus dem herrschaftlichen Holzerlös auf 10 Jahre die Summe von 2000 Gulden, im Ganzen also 20 000 Gulden (34 285 M.) zur Gründung eines Fonds an, aus dessen Zinsen den Witwen, bezw. Waisen der Flösser, die Meister gewesen, jährliche Unterstützungen gereicht werden sollten und zwar in letzterem Fall den Söhnen bis nach vollendetem 18. und den Töchtern bis zum vollendeten 16. Lebensjahre.

Im Jahre 1791 wurden für die Stiftung Statuten entworfen und unterm 29. Dezember 1792 bestätigt. Die neuesten Statuten sind vom 14. September 1867.*)

Im Laufe der Zeit hat sich dieses Kapital durch satzungsmässigen Zuschlag von Zinsen nahezu verdoppelt; auch flössen dem Fond Geschenke zu. Nach den neuen Satzungen muss betragen:

der Grundstocksfond ... 38 000 Gulden = 65 142 M. 86 Pf.

Reservefond. 600 = 1028 57

hiezu zwei Stiftungen. 2 742 , 86 ,

zusammen . . . 68 914 M. 29 Pf.

Im Jahre 1892, als das 100jährige Stiftungsfest gefeiert wurde, wies die Flösserwitwenkasse ein Kapital von 67 618 M. auf. Es wurde damals von dem Grossh. Verwaltungshof bestimmt, dass der Fond künftighin 65 000 M. betragen solle; den Flössern wurden 200 M. für Abhaltung des Stiftungsfestes bewilligt und der Rest mit 2418 M. unter die Genossenschaftsmitglieder und Witwen verteilt.

,: ) Genehmigt durch Erlasse des Grossh. .Staatsininisteriiuns vom 28. August 1867, Nr. 817.