fünf Klosterrichter (teilweise auch Ortsvorsteher genannt) standen ihm zur Seite 2 °).

Die Schaffung einer selbständigen Gemeindeverwaltung in Hirsau ist nicht auf den Wunsch der Einwohner zurückzuführen, sie erfolgte viel­mehr nach jahrelangen schwierigen Verhandlungen auf das Drängen der Staatsfinanzverwaltung. Zunächst wurden 4818 zwei Gemeinde­deputierte und 4820 Schultheiß, Gemeinderat und Bürgerauöschuß von der Einwohnerschaft namentlich gewählt. Auch mit diesem Schritt war aber die völlige Bildung der Gemeinde noch nicht vollzogen. Schon Gmelin und feine Klosterrichter hatten 4844 und in den folgenden Jahren gegenüber dem Kameralamt, als Bezirksbehörde der Staatsfinanz­verwaltung, immer wieder darauf hingewiefen, daß zur Bildung einer Gemeinde nicht der mindestefundus" vorhanden fei. Die Unmöglichkeit, ohne jeden Eigenbesiß die Lasten der Selbstverwaltung zu übernehmen, wurde auch bei den späteren Verhandlungen von Schultheiß und Ge­meinderat immer wieder geltend gemacht. Unter Mitwirkung des Ober­amts Calw konnte endlich 4830 eine Einigung erzielt werden. Die neu­gebildete Gemeinde erhielt nun aus bisherigem Staatseigentum einen namhaften Grund- und Gebäudebesih, mußte aber dagegen eine Reihe von Lasten übernehmen, die bis dahin die staatlichen Kassen zu tragen hatten. Damit erst war Hirsau zur vollwertigen Gemeinde geworden und feine Einwohner gelangten damit aus dem Stande des Hintersassen zu dem des rechtlichen Bürgers.

Ähnlich wie mit der Gemeindebildung verhält es sich auch mit der Bildung der Pfarrei Hirsau. Rach den vorstehenden UntersuchungS- ergebniffen war die Bartholomäuskirche mit ziemlicher Sicherheit auf altem Ottenbronner Grund und Boden erstellt. Das Dorf Ottenbronn bildete auch dauernd den Hauptort der Pfarrei und nachweislich war 46464618 der Lehensinhaber der Pletfchenaumühle Heiligenpsieger für Ottenbronn^). Diese in einem früheren Abschnitt näher ausgeführten Tatsachen zwingen dazu, die Vorstellung einer mittelalterlichen Pfarrei Hirsau abzulehnen. Reit Recht machten daher die Ottenbronner bei den Verhandlungen wegen Verkauf und Abbruch der Dartholomäuskirche (4782) geltend, der Heilige gehöre in Wirklichkeit nach Ottenbronn^). Wenn auch an einzelnen Stellen^) die Bartholomäuskirche als Pfarr­kirche in Hirsau bezeichnet ist, so kann sich dies nur auf die Lage der Kirche (in Klosternähe) beziehen. Wie bereits erwähnt, ist die Kirche 4399 erst­mals und 4474 zum zweitenmal dem Kloster Hirsau einverleibt worden.

2°) Staatsrentamt Hirsau, Akten Gemeindebildungsvertrag.

21 ) Nack den Heiligenrechnungen dieser Zeit (Rathausarchiv Hirsau).

22 ) Kirchenkonventsprotokolle (Pfarramtsregistratur Hirsau).

23 ) In der Inkorporationsurkunde von 1474 (Staatsarchiv Stuttgart), Repert. Kl.

Hirsau, B. 73. Ähnlich in der Urkunde von 1376 (ebenda B. 90).

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