schaffen und die Verordnung ins Land ergehen
1. dass niemand wider das Predigamt lästern
2. dass jeder an Sonn-& Feiertagen wenigstens einmal die Kirche besuchen,oder einer gesetzten Strafe
3. dass niemand,um die Messe zu hören, anderwärts hingehe usw.
Ahmerkung:
Unter diese untüchtigen Lehrer wird vermutlich der erste sogen.Prädicant zu Wildberg,Christof Zömer anno 1555 zu rechnen sein.
Die zwei Frauenklöster zu Rüti und, Wildberg , wie auch das Frauenkonvent zu Altbulach,die Herrschaften, Kirchen,Pfarren,Pfründen u.drgl. in der Stadt,in dam Amt und. vielen Ort dies-und jenseits der Nagold,in den Aemtem Calw,Altensteig,Nagolt und Dornstätt lagen vor der Reformation in dem päpstlichen Aural-(oder Rural?-) kapitui Herrenberg und stunden also im geistlichen Dingen unter dessen Dekanat,dieses aber dependiert von dam Bistum Constanz,dagegen andere dergleichen Ka- ^ pitula unter dem Bistum Worms, Speyer und Augsburg stunden Wir werden zur andern Zeit und anderswo alle sogenannten Mutter-& Filialkirchen,welche zu diesem Capitul gehörten,als eine sehr rare Antiquität aus dar Herrenberger Vogtei namentlich mitteilen.
Damals hatten die Kloster-Frauen zu Rüti oder Reutin den Kirchansatz,die Pfarr und alle Pfründen zu Wildberg zu verleihen gehabt.Ob nun schon dieses Kloster zu Regierungszeiten des Herzogs Ulrich nicht reformiert werden konnte so wurde doch schon von den obengedachten Visitationensräten gleich 1536 H.Andreas Keller oder Cellarius auf die Pfarr wildberg verordnet.Er war im Anfang seines Predigamts aber nicht zugleich Superintendent,massen erst% anno 1545 und 1544 et seq.in achtbaren Städten des Landes die Superintendenzen errichtet worden sind.(Die Capitula wurden erste 1547 verändert)
Allhier zu Gültlingen aber hatte der Herzog Ulrich von wegen der ehemaligen Grafschaft Calw den Kirchensatz und die Kastenvogtei,auch jus Patronatus et Advokatie der Pfarr und Pfründen samt aller Jurisdiktion und dazu gehörigen Rechten und Gerecht^ keiten. Da wir nun oben aus dem Bericht des Reformators Blarer an den Herzog Ulrich ersehen haben, dass er schon anno 1534 folgende Ausdrücke gebraucht: "Denn je gut,dass man mit Besetzung der Pfarren forderlich in das Werk käme,es muss doch einmal angefaggen werden" und. bei der Reformationshistorie des Klosters Reuthin und wildberg sind der Obervogt Balthasar von Gültlingen und Pfarrer A.Keller als sehr scharfe Beförderer der Reformation bekannt,so vermuten wir,der gedachte Pfarrer zu Wildberg sei 1 oder 2 Jahre bälder auf seine Pfarrei worden,obschon in gemeldeter Erneuerung das i^t t worden ist. (Anmerkung:Diese Vermutung
d°°* 1535 ein PrMikant ^