gedachtem unserm Prälaten seinethalben dermassen zu schreiben, dass er wird zugelassen werden.
Was aber den alten Pfarrer zu Owen anbelangt,wollen -wir dem Vogt befehlen,denselben hinweg zu schaffen und abzufordern.Dieweil aber allda einer,welcher der bäuri-r schen Aufruhr halben ein bös Geschrei hat,wissen wir den— selbigen,wiewohl er den Untertanen daselbst gefällig sein möchte,nicht zu gedulden,denn wir der Red überhoben sein wollen so viel wie möglich, dass wir sollen dieynigen aufei;thalten,die in der Bäuerischen Aufruhr verwickelt -und für andern dafornen gewest sein sollen.Deshalb wir fürderlich einen andern dahin verordnen und dem Vogt,des jetzigen Pfarrers halb,Befehl erteilen wollen.
Sonsten wir in den Ehe-und anderen Sache nicht anderst fürgehen und handlen lassen Trollen, als,das was Göttlich, ehrlich,billig und christlich angesehen und erkennt wird.
Dass wir ein öffentlich Mandat ausgahen lassen sollen, dass niemand den andern des Glaubens halben schmitze (?) oder schmähe,sondern ein jeder ruhig und friedlich sei, sieht uns auch für gui? und fruchtbar an;wollen das also fürderlich fürnehmen und in unserem Fürstentum allenthalben auch in allen Klöstern verkündigen lassen.
Die Ordnung des Nachtmahls halben,wie es diese künftige Fasten soll gehalten werden,wollet ihr samt dam Grynäo fürderlich begreiffen,und uns auch dieselbe,uns darinnen zu ersehen, zuschicken, demnach wir,was christlich und friedlich sei,bericht würden,wollen anfahen und ordnen lassen.
Ein Censur und Straff zu .Abstellung etlicher grober undunchristlicher Laster,als Gotteslästern,Ehebruch,Zutrinken, Wuchern, und unehel.Beisitz anzurichten sind wir geneigt,wollen auch diss durch M.Erharden Schnepfen und andere christliche und die Ehrbarkeit liebende Männer begreifen und aasgeen lassen.
Gemeinde und richtige Ehesachen werden jetzt allhie durch Mi Erharden und andere Zugeordnete ausgerioht;äber was der schweren Händel sind,bleiben auf die künftige Ordnung beruhen,welche auch sammtlioh dem Gxynäe dieser Tage,solche zu besichtigen, zu bessern und weiter zu beratschlagen wird zugeschickt werden,wie solche von M.Erharden zusammengebracht ist.Die wollet ihr auch desto bälder durchsehen und. herabschicken,damit fürderlich den Leuten geholfen werden möge.
Die ärgerliche und uneheliche Beisitz der Priester wollen wir nicht allein zu Tübingen,sondern auch hie und da an anderen Orten wie billig und christlich,nach unserm Vermögen gäntzlich äbschaffen lassen.
Dieses alles wollten wir euch gnädiger Meinung zur Antwort nit verhalten.
Datum Stuttgart den 22.Dezember 1534. "
Blarer nahm auch die Geistlichkeit vor und suchte sie zu bewegen,die Lehre des Evangelium anzunehmen,wovon er nachgehend dem Herzog folgende schriftliche Nachricht gab.
"Gnad und Fried durch Christum von Gott,durchleuchtiger hochwohlgebohrner Fürst,Gnädiger Herr.Auf gestern,den 28.September habend der Obervogt und ich alle Pfaffen Tübinger Vogtey ausserhalb der Statt,auf dem nathauss