Zwar ist in den Reconciliations-Artikel von 1532 und 1533 zwischen dem Hause Bayern und Herzog Ulrich auch dieses enthalten: "Wenp&er Allmächtige den Herzog; Ulrich und seinen Sohn wieder zu Land, und Leuten ver- hilft,dass sie von wegen der Religion niemand drängen oder beschwerliche Neuerungen vornehmen,es geschehe denn mit Rat,Willen und Wissen der gemeinen Land­

schaft."(es heisset nur "gemeiner Landschaft",wie sonst die gewöhnliche Formel ist,denn von den Prälaten konnte man im Voraus sagen,dass sie in die Reformation nicht willigen würden.) Allein Herzog Ulrich muss von der durchgängigen Zuneigung seines Landes zu dem Evangelium vollkomen überzeugt gewesen sein,dass er dieses einge­gangen,umsomehr,wenn man bedenkt,dass er,wie wir anders­wo lesen, dem Landgrafen Philipp von Hessen zu eben dieser Zeit Sanctissime versprochen hat,nach seiner mit Gott zu hoffenden Restitution in seinem Lande die evangeli­sche Lehre darinnen einzuführen.

Als hierauf Herzog Ulrich sein Land glücklich wieder erobert hatte,wurde anno 1534 Montags nach Jo­hannes Baptista zwischen Oesterreich und Württemberg der bekannte Cads^ische Vertrag geschlossen,welcher unter andern diesen Artikel enthielt:"Seine Lieb (Herzog Ulrich) sollen und wollen auch einen jeden in-& ausser­halb des Fürstentums, zusammt den Abbaten,die in dem Land gesessen,und die ihre sonderliche Regalia haben, und zum Fürstentum nicht gehören,mit samt ihren Leuten und, Untertanen,bei ihrem Glauben und Religion bleiben, ihnen auch ihre Rent und Zinse folgen und daran unge­hindert lassen,nach Laut und Jnhalt des kaiserlichen und Reichs-Abschieds."

Man ersieht hieraus,dass der römische König Ferdi­nand wohl gewusst hat,dass Herzog Ulrich vorhabe,die evangelische Religion einzuführen,dass ihm auch hieran nichts in den Weg gelegt worden ist,ausser,dass man in Ansehung der Prälaten es also eingeschränkt hat,dass die so nicht zu dam Lande gehörten,nebst ihren Untertanen, bei der katholischen Religion sollen gelassen werden; alldieweil aber alle Prälaten in Württemberg Landstände waren,und auf den Landtagen erschienen,so glaubte auch Herzog Ulrich billig,dieser Vertrag stehe ihm nicht in dem Weg, dass er die Reformation nicht auch bei ihnen solle vornehmen.

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