von den Ewern zu gKsksttam geschehen zulassen oder gestatten,sondern auch alle und yed,ir Oberund Unteramtleut,Richter und Räth,bey den Pflichten, darmit ir hochgedachtem unserm gnädigsten Herrn, zugethan und. verwandt,mit bestem Fleyss und Ernst davor syen,auch Uffmerkens hab&a und dieselbigen, sie syen geistlich oder weltlich,Frawen oder Manns- Personen,so dis Geboth überfam, oder sich solch Lutherischen Gemüths,in was weg das geschehen mögt,hören oder vernemen lassen würden,venngkhlichen annemen wol bewart behalten,yederzeit uns anzeygen. Daruf unsere fernem Bescheyds erwarten. Und sonderlich von hochgenannter,unser allergnedigsten und gnädigsten Herrn,auch unsertwegen die Pfarrer, Seelsorger,Prediger,Beichtvätter und gemeine Geistlichkeit bey Euch ernstlichen ersuchen und erfordern,dass sie an den Canzeln und sunst,das Volk von solchen Lutherischen Lehren abwenden und sie zum besten und höchsten ermahnen,bei den christen- lichen Gesetzen, Geboten,Ordnungen und löblichen Gebruchen,wie bisher viel Hundert Jahr geschehen,
-und ein yeder bey seiner Seelen-Seeligkeit zu thun schuldig ist,zu verharren und darinnen nichzit entsitzen oder auch abscheue machen lassen. Dann ob yemand,der,wer er sey,hierüber in sollichen Lutherischen Secten ychzit predigen,leren,oder obgelutter mass,wider obanzeygte und gelutte Mandata,in einigen Weg thun, würden wir vorgedachtanBevehle nach, wider den oder dieselbigen Strenglichen und onnach- lässigen,on alle Gnad,gegen Jren Leyben und Gütern, nach Gestalt eines yeden Verschulden mit straff ernstlichest fürgeen,wie sich dann nach Gelegenheit eines yeden Stands zu thun gebürt,und darinnen gar nymand verschonen,wellicher,auch einen solchen ungehorsamen und Uebertretter glaublichen anzeigt, dem würdet von seynem Gut halber Theil geschenkt und der ander halb Teil wider den Feind unseres christenliohen Glaubens,den Türken,zur Niedertruk- kung desselbigen grausamen und erschrockenlichen Fü%rnehmens gewandt und gebraucht,das wir euch hiemit auss erzählten Ursachen zu freundlicher gutwilliger,günstiger und gnädiger Warnung nit wollen verhalten,damit sich ein yeder darnach wisse zu richten und. vor solchem zu verhüten.
Geben zu Stutgarten,under unsers Regiments hyenieden uffgedruckten Secret,an Sanct Conrads, des heiligen Bischoffs,den 26.Tag des Monats Novembris Anno Dei 1500zwainzige und zwha. "
Anmerkung: Dieses Ediot ist anno 1522 zu Stuttgart gedruckt worden.
Diesem Mandat,über welchem sehr scharf gehalten wurde zufolge musste sich immer ein evangelischer Lehrer nach ' dam andern aus dem Lande machen. Der berühmte Theologe Erhard Schnepf hatte die reine Lehre des Evangeliums zu Weinsberg gepredigt,er musste aber ungefähr um das Jahr 1522 deswegen entweichen.
Rin.gewisser Prediger in der Reichsstadt Weil nameim Johann Di.p.11 lehrt, anno 1522,11. Jungfrau Maria