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Von der Graf-Württembergischen Herrschaft

Wildberg

Rechten,Lehen und Gütern allhier.

Gastgeber allhier sein.Andere Einwohner aber durften mit Erlaubnis der Herren auch Wein schenken,aber nicht beständig.Denn die beständigen sogen.Hecken-oder Strauch­wirte sind nur neulich per Dispensation aufgekommen.

Ehe der Herzog Christoph anno 1552 eine gleiche nass im ganzen Lande einführte,wurde zu Gültlingen die alte Tübinger Maas (die alte grosse Mass) gegeben. Warum diese Maws allhier gegeben wurde? Jn etlichen Orten der Herr­schaft Wildberg hat die Kellerei von etlichen Gült-Gütern Tübinger-Käse einzunehmen.Hin und her in der Erneuerung werden sie auch mit Abkürzung Tunger-Käss geschrieben .Es ist aber dieses abgekürzte W&rt nicht recht gelesen oder verstanden worden.

Das Umgelt ist schon in den ältesten Zeiten eingeführt u n d zu den gemeinen Bauwesen angewendet worden.Es war ein Einkommen der Gemeinde.

"Jtem wer es daz dess Dorff Herren Vnains wirden vnd ain ander jn dem Dorff jochtin so rnöeht ain jcklicher jn dem Dorff sin Huss zuschliessen vnd müssig gan."

Anmerkung:

Hieraus schliessen wir,dass um gedachte Zeit oder doch vorhin zwei oder mehrere Herren oder Edle allhier gewohnt haben,und in der Stritt und Händel die Einwohner sich nicht mischen ,sondern zu deren Zeit die Arbeit ausser ihren Häusern einstellen und die Häuser zuschliessen sol­len.Vermutlich waren es martialische Herren,welche ihre Zwistigkeiten mit Waffen auszumachen versuchten.

Dieses Gemeindebüchlein ist sehr defect und vielleicht wurde solches etwan zu der ersten Erneuerung des Dorffes, und zwar sehr ungeschickt gebracht,weilen etliche Artikel sehr weit in das Altertum reichen,und dahero eine Erklä­rung nötig gehabt hätten.