Von der Graf-Württembergischen Herrschaft Wildberg
Rechte,Lehen umd,Qüter allhier.
Wildberg in oder dem neben dem Rathans.
Jn der Stabrechnung von 1486 kommt hievon folgendes:
"Jtem 5 Gulden ain Ort dem Wolhansen und seinen Knechten von den zwei neuen Stühlen auf dem Tanzhaus zu machen und vom Haus auf zu ziehen, als die zwei andern Stühle versessen waren."
"Jtem ?? haben die gemeldeten Zimmerleute verzehrt diese Zeit ,als sie die Stühle gemacht das Tanzhaus uffzogen hond. "
"Jtem 1 Gulden dem Jrrlin (Name) den er an Spielgeld am Rathaus gegeben hat,und den man ihm wieder geben
hiess"
"Jtem 4 fl. dem Schlosser,die er an Spielgeld an dds Rathaus gegeben hat und die man ihm wieder hinausgab
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"Jtem och ist recht das ains jcklichen sesshaften mannß frow nutz (l.e.uuntz) mag verlieren mit recht dan iij hlr su mag aber jm wol gewinnen mit recht."
Anmerkung:
Zum besseren Verständnis will ich dieses Abschnitt' in ein heutiges Deutsch übertragen: ^Ferner auch ist Recht,dass eines jeglichen sesshaften Mannes Frau nichts mag verlieren (nämlich im Spiel) mit Recht als 5 Heller,sie mag ihm aber wohl gewinnen mit Recht."
Es scheint,dass auch schon zu dieser Zeit die Frauen eine beschränkte Schlüsselgewalt gehabt haben. : Wenn also eine Frau im Spiel 3 Heller verloren hatte, : musste sie aufhören,gewinnen konnte sie aber so viel sie wollte.
"Jtem sie sagend och daz alle Güter fry sigen denst- bar halb der Herren"
Anmerkung:
Vermutlich war damals keine Real-,sondern nur Per- sonal-Servitus.
"Jtem och sagend sie daz zwey solten sizen vf der Defferey und Win schenktin,vnd soltin daz empfahen von den Herren vm ? hlr.yJcklicher ,vnd soltin daz dorff daz Jahr nit aun'win lassen,vnd die sullend geben die alten Tübinger mass,da sol daz Vhgelt (vielleicht Umgeld?) jnn sin. dass Ddrffs,vnd weit jman me win schenken,der solt daz tun mit Herlobung der Herren,dette er aber das nit also dick er den
Zapfen zuckte so kem er um ein Vhrecht xx hlr.
Anmerkung:
Auf der Deferey (Täberna,cauponaria, vulgo Tavern, Täfern etc) mussten 2 Männer sitzen und Wein schenken,und das Dorf nicht ohne Wein lassen.
Damals durften nicht mehr als 2 öffentliche
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