Von der Graf-Württembergischen Grafschaft Calw

Rechte,Lehen und Güter allhier.

Die Grafschaft Calw hatte,neben der Herrschaft Wildberg, j, dem heil.Michael,wie auch der Mesnerei aus besonderen Bezirken jj allhier den grossen Fruchtzehenden;desgleichen aus ihrer hie- 1 sigen?( Wittum (siehe auch unten Seite ) an die Pfarr all­hier 50 Mltr. und aus ihren Zehenden nooh mehrere Corpus-Früchte zu reichen,welche bei den veränderten Umständen,und da diese Pfarr der Staabskellerei und geistlichen Verwaltung Wildberg i* resp.durch Vergliche oder Tausche tradirt worden,jetziger Zeit ^ bei dieser wltlichen Kellerei und der geistlichen Verwaltung { verrechnet werden. ! i

Die der Herrschaft Calw gehörigen Zehend-Früchte zu Gült-r ) l lingen,wie auch in dem angrenzenden Dorf Holzbronn, Calwer Herrschaft und, Amts,und auf dem Hofe Haselstall,Gültlinger : j

Gerichts-Stabs, führet die Bauernschaft in dem angrenzenden Dorf Deckenpfronn,auch Calwer Herrschaft und. Amt, in der Frohn : nach Calw um 2 Pfd.Heller,seit 1595 aber per Tradition nach Wildberg. ;

Des heiligen Michael Zehenden hat die Herrschaft Wirten­berg zu der Herrschaft Calw anno 1525 gegen Reichung eines jährlichen ,mit 14 Scheffel,5 Simri 1 Vrlg.aus ihrem Zehenden gebracht,und hernach wurde auch der Wildberger Zehend nach Calw übergeben.Anno 1695 hingegen wurden diese gedachten 5 Zehenden t der Kellerei Wildberg überlassen und retradirt.

Auf dem Burgstall Haselstall hatte die Herrschaft Calw , !

wie schon gedacht,den Zehenden,aus was für Ursachen ist unbe­kannt.Hingegen hat die Herrschaft Wildberg das Eigentum und Erbrecht,und hernach,als solches Gut zu einem Meyerhof errich­tet worden,das dritte Teil der Hauptfrüohte,welche die Gemein­de zu Gültlingen in der Frohn nach Wildberg führen muss.Ver­mutlich hat diese Burg schon vorher dergleichen Dienstbarkeiten genossen.

Der Heuzehend in Gültlingen gehörte teils der Herrschaft Calw,teils der Herrschaft Wildberg,wie denn diese auch einen gewissen Bezirk zum Heuzahenden zu gedachtem Holzbronn hatte welcher aber auch nach Calw tradiert worden ist.

Auch hatte die Herrschaft Calw einen Heuzehenden im Gült­linger Tal gegen Wildberg ,in dessen Gegend der oben (siehe Seite ) gemeldete Burgrain lieget.Dabei,wie auch im Wild­berger Tal gegen Calw,die Pfarr Wildberg 2 Bezirke zum Heu­zehenden g^niesset.

Die Zehendscheuer in Gültlingen,unten am Brüel hat auch der Herrschaft und,Vogtei Calw eigentümlich gehört,seit 1695 aber durch Tradition unterschiedliche Veränderungen gehabt.

Den Grafen von Württenberg gehörte,von wegen der Grafschaft Calw, der Kirchensatz und die Kasten-Vogtei,auch Jus Patronatus et Advokatio der Pfarr und aller Pfründen samt aller Juris­diction und darzu gehörigen Rechten und Gerechtigkeiten allhier.