Regenten zu. Wildberg und Gültlingen.

Eberhard der Aeltere Graf zu "Württemberg zu Urach, des gedachten Grafen Ulrioh Herrn Bruders gähn, Grafen Ludwigs hinterlassener Sohn ,vermählt 1474, trat vermit­telst des im Jahre 1473 errichteten Uraohar Vertrags in das Mittel,die Uneinigkeiten in Grafen Ulrichs Familie beizulegen,denn er trat seinem Herrn Sohn,Graf Heinrich, seine Grafschaft MRmpelgardt mit den zugehörigen Herr­schaften ab ,dargegan er einer Schuld von 14000 fl.entle­digt wurde und die Städte und Aemter Wildberg und Bulach seinen Landesteil vermehrten.Er erteilte 1480 wegen der Schäferei allhier einen Lehensbrief und bahilet gedachte Städte bis auf folgende Zeit.

Anno 1481 hat dieser Graf Eberhard der Aeltere zu Urach seiner anno 1450,am 23.September, verwittibten Mutter

Mechthilden,geb.Pfalzgräfin am Rhein,gedachte beide Städte durch Vergleich übergeben,welche solche bis za ihrem anno 1482 (1.Oktober) zu Heidelberg erfolgten Ableben,folglich . nur ein Jahr und 1 Woche lang im Besitz hatte und im Tes- ' tament wegen solc%her disponierte.

Anno 1452 wurde sie Herzogen Albrechten von Oeste­reich Gemahlin zu Böblingen auf ihrem Widdumsitz,allwo auch das Beilager in Gegenwart des Pfalzgrafen Stephan bei Rhein, ihres Herrn Vetters und Grafen Ulrichs von Würt­temberg gehalten wurde,residierte hernach lange Zeit zu Rotenburg am Neckar,kam 1463 zum andernmal in den Wittib­stand und war 1466 noch allda zu Rotenburg,hielte sich aber hernach meistens bei ihrem Herrn Sohn zu Urach und auch bei ihrem Herrn Bruder in der Pfalz auf .Anno 1472 war sie im Wildbad,und als sie durch Herrehberg reisete, welcher Stadt sie sehr gewogen war,so schenkte ihr diese Stadt zwei Mass Wein und 18 fl.an Geld.

Anno 1482 hat Gemeldeter ihr Herryf Sohn Eberhard, Graf zu Württemberg za Urach diese 2 Städte und andere oben gedachte Ortschaften wieder zu seinem Haus bekommen,und von seinem Herrn Consobrino,Graf Eber­hard dem Jüngeren zu Stuttgart (welcher doch hernach als der 2.Herzog aix unter dem Namen Eberhard II.zu Re­gierung kam) durch den Munsingar Vertrag dd.13.Dez.1482 auch seinen Teil Landes zur Administration übernommen und anno 1484 die damalige gemeinschaftliche Residenz und Kanzlei zu Stuttgart bezogen.

Jn gedachtem Vertrag behielte sich jener die Städte Wildberg und Bulach,auch -übrige Orte bevor,also dass sie beiden Herrn

Eberhard dem Aelteren und

Eberharden dem Jüngeren, Grafen zu Württemberg zwar huldigen mussten, doch nicht in die Gemeinschaft des Vertrags und des Landes kamen.

(Vgl.Compact.Duocat.Wirtenberg in compendio,und bei DD. Mosser in seinen Urkunden in Extenso)

Der ältere Graf Eberhard zu Wirtenberg hatte sich vermählt anno 1474;wurde Herzog 1495 (21.Juli) ,starb aber bald darauf anno 1496 (24.Februar) .Er war der erste Regent mit dem Orden des goldenen Vliesses.

Jhm succedierte nach den Verträgen E b e r h a r d der Jüngere,bishero Graf,anjetzo als der zweite Herzog und in dieser Würde **3"* unter dam Namen Eberhardi II. Sein der Stadt erteilter Freiheitsbrief

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