jüngeren Erneuerungen ,an den Frwveln,welche unter dem Staäb zu Wildberg gefallen,den vierten Teil gehabt.Als aber die Herr-i sehaft Wildberg Anne 1440 zu der Grafschaft Württemberg gekommen und die Grafschaft Calw vorhin schon darzu gehörte,so ist auch dieser vierte Teil Ram hernach zu dem Amt d.i.Kellerei Wildberg geordnet worden.Zu welchen Zeiten dies aber geschehen, das hat sich noch nicht gefunden.
§ 55 .
Ob nun schon ang.Oil440 dieses Dorf,das ist die Gewaltsame oder Oberherrlichkeit da,mit und unte^Herrschaft Wildberg und Bulach von den Grafen von 'Württemberg erkauft werden und diese vorhin schon am Staab Anteile und andere Einkünfte,Lehen und drgl.allhier hatten,so haben doch die Edlen von Gültlingen an Rechten,Gerechtigkeiten,Gefällen und Gütern^ einen wichtigen Teil besessen,massen Graf UlricirXK Württemberg zu Stuttgart anno 1445 von Caspar von Gültlingen, (Herr Schimpfen sei.Sohn zu Gültlingen flor.1414) und seiner Hausfrau Barbara von Talheim alle ihre Güter und Teile von Leuten, Schäfereien, Vogteien und Gerichten des Dorfes Gültlingen um 2o22 fl.Gulden erkaufte.
B Woher aber diese Verkäufer gedachte Teile und Güter bekommen,ob solche ausser der Graf Hohenberg'sehen Oberherrlichkeit noch ein ursprünglich Gültlingen'scher Ueberbleibsel des ganzen Dorfes gewese^oder wer die übrigen Teile gehabt,ob die von Gültlingen anno *1445 oder auch noch hernach im Ort gewohnt (Bemerkung: Es hat sich gefunden,dass anno 1474 noch Edle im Ort gewohnt und die niedere Jurisdiktion gehabt haben) oder Anteile an den Waldeck'schen Gütern oder an dem benachbarten Ort Stammheim gehabt, das findet sich nicht; hingegen kam uns im Besolde bei dem Kloster Hirschau Nr.XVII folgende Urkunde vor,welche wir per extramtum hierher setzen;
"Kaspar von Gültlingen und Wilhelm xax Truchsess von Wald- eok siglen (siegeln) eine Urphet (Urfehde) vor das Kloster Hirschau dem Contz Steren und Catharina,seiner ehelichen Hausfrau zu Stammen (Stammheim) gesessen,welcher wegen einer Misshandlung allda ins Gefängnis des ehrwürdigen Herrn Wölfen Abt zu Hirsow (Hirsau) seines gnädigen Herrn gekommen und dass er seine Güter allda verkaufen,auch wegziehen wolle.
Anno 1449.Contz Ster et ux : nennen diese zwei Siegler die Frummen & festen ire liebe Junkherren (vielleicht: Ihre lieben Junkherren oder ehrliebe Junkherren)
Anmerkung:
Diese beiden sind Nachbarn von Stammen und vielleicht Lehnsmänner von dam Kloster gewest etc.
§ 54.
Dieser von Gültlingische Anteil an diesem Dorf wird sehr wichtig gewesen sein,obschon die Grafschaft Calw,die Klöster Hirsau, Reutin und Wildberg und andere Corpora ,desgleichen der heilige St.Michael allhier,Höfe,Lehen,Landachtgüter,Zinsen und Gülden allhier schon gehabt hg und noch haben.Wieviel aber ein jedes corpus hat und wie ein Redes solches bekommentdes- gleiohen ob
Heinrich,"Wilhelm & Balthasar von Gült-