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NSDAP, in besetzten Ländern ausgetreten sind, so- weit dieselben in dieser Vorschrift anderweitig nicht erwähnt sind;
35. Die Leiter, Vorsitzende und Präsidenten der Reichs- Wirtschaftskammer, der Neichsgruppen, der Reichsver- kehrsgruppen, Wirtschaftsgruppen, Gauwirtschafts, kammern und angeschlossenen Wirtschaftskammern, sowie deren Stellvertreter;
36. Verantwortliche Offiziere-der Organisation Todt;
37. Alle Wehrwirtschaftsführer;
38. Der Vorsitzende und alle anderen Mitglieder des Werberats der deutschen Wirtschaft und der ihm an- gehärigen Organisationen;
38. Alle Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrats der Reichsrundfunk. G.m.b.H. und des Deutschen Nach- richtenbüros;
40. Alle Letter, Direktoren und Beamten der Deutschen Umsiedlungs-Treuhand-G.m.bH.;
41. Präsidenten, Vizepräsidenten und',Sekretäre der Reichskulturkammer, jeder untergeordneten Kammer und die Abteilungsleiter jeder untergeordneten Kammer;
42. Redakteure,Hilfsredakteure, Direktoren. Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrats aller Zeitungen, Zeitschriften und sonstiger der Verbreitung von Nachrichten gewidmetes Unternehmen, die der NSDAP, gehören oder von ihr kontrolliert werde», oder irgendeinem Unternehmen einer Abteilung, Behörde, Amtsstelle, Geschäftsstelle oder sonstigen Organisation, welche der NSDAP, ongegliedert oder angeschlossen ist oder von ihr überwacht^oder betreut wird, gehören;
43. Alle Amtsleiter und höhere Beamten der Reichs- Propagandaleitung;
44. Personen, die nicht oben aufgeführt such und nationalsozialistische Auszeichnungen, wie den Blutorden, den Ehrensold oder den Ghrendolch angenommen haben;
45. Alle Persorlen, die aus ihrem Amt »der ihrer Stellung, gleichgültig ob diese öffentlich oder privat war, ent- lassen sind oder verhaftet und van den Streitkräften oder der Militärregierung suspendiert sind, für die Dauer ihrer Suspendierung, gleichgültig ob sie oben aufgezählt sind oder nicht.
III. 1. Die Ausstellung vorstehender Personen schließt alle solche Personen ein, die Posten der im vorstehenden bezeichneten Art gegenwärtig innehaben, oder sie zu irgend einem Zeitpunkt seit dem 31. Dezember 1937 innehatten, sowie alle solchen Personen, sine von ihnen als Stroh- Männer ernannt wurden.
2. Die Aufstellung, der im vorstehenden aufgeführten Amtsstellen, Organisationen und anderen Verbände soll
auch alle ihre Nachfolger-, Ersatz- oder Tochter-Stellen, Organisationen und sonstige derartige Verbände einschließen.
IV. Das Wort „Beamter", soweit es in dieser Vorschrift im Zusammenhänge mit Aktiengesellschaften (AD.), eingetragenen Vereinen (e. V.) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (G.m.b.H.) gebraucht wird, soll alle Personen einschließen, die, ohne Rücksicht darauf, ob sie eine Amtsstellung innehaben oder nicht, entweder einzeln oder gemeinsam ermächtigt sind, Verbindlichkeiten zu Lasten des Vereins oder der Gesellschaft einzugehen oder in deren Namen oder Auftrag zu zeichnen <z. B. Aufsichtsratsmit- glieder, Geschäftsführer, Vorstandsmilglieder oder Prokuristen); im Zusammenhänge mit Regierungsabteilungen oder Amtsstellen soll das Wort „Beamter" alle Vorsteher von Abteilungen, Unterabteilungen, Amtsstellen oder an- deren ähnlichen organisatorischen Einheiten einschließen.
V. Alle Verwahrer, Pfleger, Beamten oder andere Personen, die irgendwelche vorerwähnte Vermögensteile im Besitz oder Verwahrung haben oder die Verfügung über dieselben ausüben, sind verpflichtet, den Vorschriften des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung Folge zu leisten.
AmtzAuskage der Militärregierung.
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Ab Mittwoch, den 18. Juli 1945, verkehren bis auf weiteres Mo ntags,Mittwochs und Freitags auf der Strecke Horb—WUbbrrg(WLr1t.)—Horb folgende Züge: Horb ab 8.50 ^ x an 15.15
Eutingen ab 9.50 ab 15.04
Hochdorf ab 10.01 . ab 14.53
Gündringen ab 10.08 ab 14.43
Nagold-Iselshausen ab 10.13 ab 14.36
Nagold ab 10.20 ab 14.29
Emmingen ab 10.27 ob 14.19
Wildbera an 10.33 V M ab 14.08
Auf der Eftecke Horb—Dorvstettev—Horb fahren Dienstags, Donnerstags und Samstags folgende Züge:
Horb
Eutingen
Eutingen
Hochdorf
Dornstettey
ab 8.50 m an S.07 ab 9.50 ab 10.00 an 10L0 '
- an 15.15 ab 15.04 an 14.59 ab 14.50 M ab 14.20
In Eutingen besteht Anschluß nach Richtung Stuttgart; Eutingen ab 16.00; Vaihingen (Filder) an 17.48. Ab Vaihingen (Filder) Anschluß nach Stuttgart mit der Straßenbahn.
Die Inbetriebnahme der Strecke Nagold—Altrnsteig wird in Kürze erfolgen und sodann sofort bekanntgegeben.
Bahnhof Altensteig.
Bekanntmachungen c!b öük'gel'meiLtei' 66? Ltacit ^Itensteig unc! hiagolci
1. Sordrrungen au» Beiträgen, Lirsernogea, Leistungen usw. gegen die NSD LP., deren Gliederungen uud angefa loffenen B,rbäade bei Vermeidung de» Lusschluff«» find bi» spätesten« 1. Angust 1846 beim Herrn Landrat über dr« Bürgermeister einzucricheo.
2. Echülerbüchrrei der Oberschule und der Volksschule. Au» diesen Büchereien entlehnte Bücher sind zu Häuten von Herrn tzaupilehrer Löcklr zurückzogeben. Selegeuheii hiezu: Montag, den 30. 7. von 16.30 dl» 18 Uhr im milUerrn Schulbau».
3. Aosgrhzeti setzt allgemein bi, 21.30Uhr.3ch bitte um strikt« Einhaltung, da dir Kontrolle scharf gehaodhabt werden wird.
4. 2ch mache aus di« besteheudr Grußpflicht gegenüber de« Offizieren der Besatzung »macht aufmerksam, di« ich im eigenen Interesse der Einwohnerschaft unbedingt zu beachten bitte.
5. Dt« öffentliche Impfung findet am Montag, den 30. Juli lS4S in der Kletukinderfchul« statt. Erstlmpsling« 13.30 Uhr. Wirdrrimpslivg« 14 30 Uhr. Luch die Kinder Evakuierter. soweit sie Etfiimpsllnge stad, stad zur Impfung
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