16. Alle Geschäftsführer von Hardy L Co.. G.m.b.H.
Berlin; ,
17. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats und alle Mitglieder des Vorstands aller Kreditbanken, die nicht hierin erwähnt sind und deren Aktiva im Einzelfalle den Betrag von 50000000 RM überschreiten;
18. Leiter des Reichsausschusses zum Schutze des Deutschen Blutes, der Reichsstelle für Umsiedlung, des Reichsversicherungsamts, des Reichsarchios;
19. Alle Beamten und Offiziere der folgenden Reichsbehörden:
s) Amt des Beauftragten für den Vierjahresplan und alle Unterabteilungen desselben;
d) Oberkommando der Wehrmacht (OKW.);
c) Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und dessen Reichsämter, Zweigstellen und Nachgeordneten Geschäftsstellen;
6) Reichsluftfahrtministerium;
e) Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete;
t) Reichsministerium für kirchliche Angelegenheiten z 8) Europaamt für den Arbeitseinsatz;
k) Reichsstelle für Raumordnung;
l) Reichsstelle für Umsiedlung;
j) Akademie für das deutsche Recht; st) Deutsche Akademie, München; l) Reichsärzte-, Tierärzte-, Zahnärzte- und Apothekerkammern:
m) Amt für Forstwirtschaft: o) Reichspatentamt;
20. Alle Mitglieder jedes Deutschen Reichstages seit dem 1. Januar 1934;
21. Reichstreuhänder der Arbeit;
22. Die folgenden Amtsträger des Reichsnährstandes: alle Kreisbauernführer und höhere Bauernführer: Vor- sitzende der Hauptvereinigungen, Wirtschaftsverbände und Kreis- oder örtliche Unteroerbände, Präsidenten der Landesernährungsämter und Ernährungsämter, und ihre Stellvertreter;
23. Alle Universitätsrektoren und -kuratoren, die seit dem 30. Januar 1933 ernannt worden sind, einschließlich der Leiter aller Institutionen, die mit Universitäten auf gleicher Stufe stehen (Hochschulen);
24. Mitglieder des Reichsgerichts, Volksgerichts, Reichs- verwaltungsgerichts, Reichslriegsgerichts, Reichserbhofgerichts, Reichsarbeitsgerichts, Reichsehrengerichtshofs, Obersten Fideikommißgerichts, Oberprisenhofs;
25. Mitglieder der Oberlandesgerichte;
26. Oberreichsanwälte, Generalstaotsanwälte und Oberstaatsanwälte;
27. Alle Mitglieder der^; alle Offiziere und Unteroffiziere der Waffen-^ und SA. vom Unterscharführer aufwärts;
28. Beamten und Führer(innen) der Hitler-Jugend vom Stammführer oder Mädelringführerin aufwärts;
29. Beamten und Leiter der NSDAP, vom Ortsgruppen- leiter aufwärts; Direktoren, Beamten und Leiter irgend einer Organisation, eines Unternehmens, einer Ab
teilung, Amtsstelle, Geschäftsstelle oder einer arideren Stelle, welche einen Teil einer Organisation bildet, die im Militärregierungsgesetz Nr. 5 erwähnt ist, dieser angegliedert oder angeschlossen ist, oder in irgend einer Weise von einer solchen überwacht oder betreut wirch sowie der folgenden Stellen der NSDAP.:
a) Reichsausschuß für Volksgesundheitsdtenst;
b) Neichssportamt;
. c) Neichssippenamt;
ä) Staatsakademie für Raffen- und Gesundheitspflege, Dresden;
e) AlleVerlagshäuser und Druckereien,die der NSDAP, gehören oder von ihr kontrolliert werden, wie z. B. Phoenix G.M.K.H., der Eherverlag und alle Unter- nehmen, die ihnen gehören oder von ihnen kon- trolliert werden;
i) Verband Deutscher Vereine im Ausland, VDVA ; g) Kameradschaft USA; b) Ibero-Amerikanisches Institut;
i) Weltdienst;
j) Reichssicherheitshauptamt;
st) Hauptamt für Haushalt und Bauten;
I) Hauptamt für Verwaltung und Wirtschaft; m) Gemeinschaftslager Hanns Kerrl; y) Deutscher Fichte-Bund;
o) SA. (Sturmabteilungen), und alle deren Gliederun- gen, Unterabteilungen und angeschlossenen Organisationen, einschließlich der SA.-Wehrmannschast oder für Len Wehrdienst vorbereitende Uebungs- gruppen;
x>) NSKK. (RS.-Krastfahrerkorps);
' q) NSFK. (NS.-Fliegerkorps);
r) Hitler-Iugend HI. und untergeordnete Organisationen;
s) Deutsche Christen-Bewrgung;
t) Deutsche Glaubensbewegung;
u) Technische Nothilfe (TN.);
> v) Volksdeutsche Bewegung;
30. Jede Person, welche außerhalb Deutschlands zu irgend- einer Zeit seit dem 1. April 1933 im Dienste oder Aufträge der Deutschen Lufthansa AG. tätig war; und jeder Beamte oder Offizier, welcher innerhalb Deutschlands zu irgendeiner Zeit seit dem 1. April 1933 in deren Dienste oder Aufträge tätig war;
31. Polizeipräsidenten und Polizeidirektoren und alle Poli- zeiosfiziere vom Oberstleutnant aufwärts;
32. Alle Mitglieder der Sipo (Sicherheitspolizei); der Ge- Heimen Staatspolizei (Gestapo), des Sicherheitsdienstes und dir Grenzpolizei:
33. Beamten der Deutschen Arbeitsfront (einschließlich - Kraft durch Freude) mit dem Range eines Arbeitsführers oder höher, im Reich und allen Gauen;
34. Zivil- und Militärbeamte mit dem Range eines Haupt- mauns oder einem anderen gleichstehenden oder höheren Range in der deutschen Verwaltung der besetzten Länder und alle Personen, die als Vertreter der