eines Beamten- oder Angestelltenverhältnisses; die Erlaubnis zur Ausübung eines Berufes, zum Betriebe eines Handelsgewerbes, eines geschäftlichen Unternehmens oder zur Ausübung einer sonstigen Tätigkeit, oder zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung; oder die Ermächtigung zur Vornahme einer Amtshandlung durch einen Dienstoorgesetzten oder durch eine übergeordnete Behörde, b) Anträge auf Erteilung der Ermächtigung oder Ge- nehmigung sind jedoch, soweit dies möglich ist, zu- nächst an die nach deutschem Recht zuständige Be.
' Hörde und in der durch das deutsche Recht vorge
sehenen Form zu stellen, soweit dies nicht durch die Militärregierung einstweilen außer Kraft gesetzt oder aufgehoben worden ist. >
2. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit einer gesetzlich zulässigen Strafe, mit. Ausnahme der Todesstrafe, bestraft.
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3. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Im Aufträge der Militärregierung.
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Helft alle mit zur erfolgreichen Bekämpfung des Kartoffelkäfers!
Wie zu erwarten war, trat der Kartoffelkäfer Heuer in sehr bedrohlichem Umfange und bedingt durch das warme Wetter sehr früh, schon Mitte Mai auf. Durch den schlagartigen Einsatz des Suchdienstes wurde dieser ersten Gefahr zunächst erfolgreich begegnet und Tausende von Käfern konnten dank dem unermüdlichen Einsatz aller verfügbaren Kräfte vernichtet werden. All den Mithelfenden sei an dieser Stelle besonders gedankt.
Nun wurden in den letzten Tagen bereits die ersten Larvenfunde gemeldet. Nach den gemachten Beobachtungen treten die Larven an den frühen Sorten häufiger auf als an den spätreiferen. Jetzt gilt es, den zweiten Ansturm des Kartoffelkäfers in seinem Larvenstadium abzuwehren. Es ist deshalb dringend notwendig, den Ein- zelsuchdienst der. Nutzungsberechtigten und den gemeinde- weisen Kolonnensuchdienst mit erhöhter Aktivität fortzu- setzen. Die Bürgermeister werden daher als die Vollverant- wortlichen in der Gemeinde aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen, Absuchen und Spritzen laufend anzuordnen. Die Befallsstellen und ihre Umgebung sind in 10 tägigem Abstand mit 1°»iger Kalkarsenbrühe zu spritzen. Unser- stützt werden die Bürgermeister in ihrer Tätigkeit durch die Techniker des Kartoffelkäferabwehrdienstes, die in dringenden Fällen über das Landratsamt angefordert werden können.
Die bäuerliche Bevölkerung ist aber zurzeit mit der Heuernte beschäftigt, sodaß für das Absuchen der Kar
toffelbestände insonderheit die nicht bäuerliche Bevölkerung herangezogen werden muß. Ich appelliere deshalb be»! sonders an die Lehrer, Evakuierte, Schulkinder und sonstige/ Arbeitslosen, sich mit aller Energie für den Kartoffelkäfer-> suchdienst einzusetzen, damit auch der Ansturm der Kar-i toffelkäferlarven mit vollem Erfolg abgeschlagen Werdens kann. Bei entsprechender Einsatzbereitschaft und Schlag-! fertigkeit wird und muß es gelingen, diesem Kartoffel-, schädling erfolgreich zu begegnen. ,
Jedermann muß sich darüber im klaren sein, dast! neben dem täglichen Brot die Kartoffel das wichtigste Volksnahrungsmittel als Grundlage unserer Ernährung darstellt.
Der Landrat — Abt. Brrsorgun^swi,tichaft.
Krsnksn-.xjnvslickon-, Hngsstsillsn- unck
^rbsitslosonvorsichsrung ^
Die Beittagserhebung wird unverändert weitergeführt auch werden die Kassenleistungen in vollem Umfange - aufrecht erhalten.
Das Meldewesen muß deshalb, soweit noch nicht geschehen, sofort aufs laufende gebracht werden. f
Webaus einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhält.! nis ausgeschieden ist, kann die freiwillige Krankenoersiche- j rung entweder bei den örtlichen Geschäftsstellen oder bei! der zuständigen Kasse beantragen.
Den 4. Juni 1945. >
Die Allgemeinen Ortskrankenkassen > Ealw, Nagold, Neuenbürg. i
Löksrmtmsekungön 6ss öüi'ges'meiLtsl's 6ep 21361 Hllensleig
1. Als Ve trauensmann in landwirtschaftlichen Fragen habe ich bestimmt:
für Altensteig: Friedrich Wößner, Mehlhändler und Landwirt hier
für den Stadtteil Dorf: Friedrich Maulbetsch, Landwirt daselbst.
2. Die Bewirtschaftungs- und Preisvorschriften mit den ein- schlägigen strafrechtlichen Bestimmungen gelten weiter. Preiserhöhungen sind grundsätzlich verboten, es sei denn, daß Erhöhung beim Vorliegen triftiger Voraussetzungen behördlich genehmigt ist. Soweit bereits unerlaubte Preiserhöhungen stattfanden, sind die Preise sofort auf den alten Stand zucückzufllhren. Die Militärregierung verlangt nachdrücklich Erhaltung der Preis- und Mäh- rungsstabilität.
3. Ende dieser Woche wird etwas Käse und Quark auf den f Lebensmittelkartenabschnitt in den Einzelhandelsge- > schäften ausgegeben.
4. Ich weise die Bevölkerung auf die Anschlagtafel Post- straße323 (Buchdruckerei Lauk) hin. Dort werden laufend ! Bekanntmachungen aus Altensteig u. Umgeb., wie Todes- - anzeigen, Stellen-u. Tauschanzeigen u. a. m. angeschlagen, s
«Itrnftetg. 14. 6. 194b. Der Vürgrrmeifter. s
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Kirchliche Nachrichten. 3. Sonntag n. d. Dreieinigkeitsfest,
9.30 Uhr Gottesdienst, 10.30 Uhr Kindergottesdienst mit ' Taufen. — Dienstag 19.30 Uhr Frauensingchor. Mittwoch
17.30 Uhr Bibel- und Betstunde. Donnerstag 19.30 Uhr >
eoang. Mädchenkreis, Freitag 20 Uhr Kindergottesdienst. . Vorbereitung. — Methodistengemeinde. Sonntag9.30 . Uhr Gottesdienst, I I Uhr Sonntagsschule. —K a th. Gottes- - dienst: Sonntag 10.15 Uhr Gottesdienst. ^
Druck uud Dirlag: Buchdruckerel Dlrter Laub, Allrnsteig.