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Beschreibung der Flösserei auf der Enz und Nagold.

m. Eigentliche Flossbeförderung

Für Einpoltern, bearbeiten, Lochen, Binden samt Zugabe der Wieden und Verflössen auf etwa 15 km Länge samt allen Nebenausgaben werden zum mindesten bezahlt 60 Pf. und von den hinteren Thälern nach Pforzheim 1 M. 50 Pf., nach Heilbronn 2 M. 10 Pf., nach Mannheim 2 M. 70 Pf. für den Festmeter gemittelt.

Falls Akkorde bestehen, nach welchen das Holz von jeder beliebigen Einbindstätte im Enz-, kleinen Enz-, Zinsbach- oder Nagoldthal ohne Preisunterschied nach Mannheim geführt werden muss, werden den Flössern 2 M. 50 Pf. für den Festmeter bezahlt.

IV. Abladen an Ort und Stelle.

Die Sägwerke im Enz- und Nagoldthal können nur ausnahmsweise das Flossholz unmittelbar aus der Wehrwage verarbeiten; es muss zumeist aus dem Wasser gezogen und aufgepoltert werden. Diese Arbeit erfordert mehr Zeit, als das Aufpoltern vom Fuhrwerk aus und muss mit 15 Pf. für den Festmeter in Rechnung gestellt werden. Auf das nach Mannheim geflösste Holz kommen keine derartige Kosten, weil dieses Holz im Flosshafen lagernd verkauft und meist weiter rheinabwärts verflösst wird.

V. Wertsverlust durch Lochen und Flössen.

Durch das Flossgerechthauen, das Lochen, das Abspähnen und Abschürfen während der Fahrt geht ein nicht unbeträchtlicher Teil des Holzes verloren; der Verlust beträgt für die ins Ausland bestimmten Flösse etwa 710 fm am Floss, oder 5°/o des Werts, bezw. 1 M. am Festmeter. Für die oberhalb Pforzheim versägten Flösse ist dieser Verlust nur zu etwa 50 Pf. für den Festmeter anzuschlagen, weil nur ein Teil der Flossstämme gelocht, der übrige Teil aber mit Schrauben oder Klammern und durchgezogenen Wieden verbunden wird.

Dieser Verlust ist für das Holz aus Staats- und Gemeindewaldungen empfindlicher, als für solches aus Privatwaldungen, weil der private Waldbesitzer an dem Stamm die Längen der durch­lochten Enden zugiebt und dadurch vermeidet, dass der Stamm wegen seines geringeren Durchmessers am Ablass in die nächst höhere Holzklasse eingereiht wird.

VI. Gewinn durch Beförderung von Oblast.

Die oberhalb Pforzheim zur Versägung gelangenden Flösse befördern keine Oblast; der Gewinn ist daher nur für die nach Heilbronn und Mannheim bestimmten Flösse in Rechnung zu ziehen; er wird zu 25 50, im Mittel zu 35 Pf. für den Festmeter geflössten Langholzes angenommen.

VII. Gesamtkosten der Flossbeförderung.

Die Gesamtkosten der Flossbeförderung sind von Fall zu Fall aus den vorstehenden 6 Punkten zu berechnen, ein allgemein gütiger Wert kann nicht angegeben werden.

3. Vergleich der Kosten der verschiedenen Arten von Langholzbeförderung.

I. Vergleich der Floss- und Achsfracht.

Es giebt eine gewisse untere Preisgrenze, unter der das Holz überhaupt nicht verflösst werden kann; sie berechnet sich nach dem Vorstehenden für den Festmeter wie folgt:

Flossgerechthauen im Wald.M..25

Mindestlohn für Beischleifen zur Einbindstätte...20

den Flösser (Einbinden und Verflössen)..60

Aufpoltern an Ort und Stelle..15

Wertsverlust durch Flossgerechthauen, Abschürfen und Einlassen von

Schrauben oder Klammern...50

zusammen . . . M. 1.70

In allen Fällen, in welchen daher die Achsfracht, einschliesslich der Kosten für Auf- und Abladen billiger ist als 1 M. 70 Pf. für den Festmeter, wird das Holz auf der Achse bezogen werden. Diesem Preis entspricht eine Entfernung von ungefähr 8 km.