Beschreibung' der Flösserei auf der Enz und Nagold.
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126 Binnenflösse zu 150 fm zu 1 M. 60 Pf. Transportgeld samt Oblast = 30 200 M.
33 Exportflösse zu 180 fm zu 3 M. 00 Pf. „ „ „ = 17 800 M.
48 000 M.
hievon ab für Barauslagen an Flossgassengebühren, Flosswieden, Stangen
und Eisenbahnfahrt von Mannheim zurück, 159 Flösse zu 110 M. = 17 500 M.
bleiben 30 500 M.,
welche sich, abzüglich der Holzpolterer und Wiedenmacher und halbinvalider Aushilfsflösser auf etwa 50 Flösser verteilen, so dass für jeden einzelnen etwa 600 M. Jahresverdienst zu rechnen sind.
IO. Holzhandel in neuerer Zeit.
Waldungen, Holzanfall und Umsatz.
Zur Beurteilung der Grösse und des Umsatzes des Holzhandels der neueren Zeit ist es erforderlich, die jährlich anfallende Holzmenge desjenigen Gebiets kennen zu lernen, aus dessen Waldungen das Stamm- und Nutzholz auf die in den Thälern der Enz und Nagold befindlichen Verkehrsstrassen (Eisenbahn, Landstrasse, Wasserstrasse) gebracht wird; dieses Gebiet ist in Beilage 49 dargestellt.
Die Grenzen dieses Gebiets sind jedoch veränderlich und je nach der Nachfrage nach einer bestimmten Holzgattung oder nach dem Wohnsitz des jeweiligen Käufers wechselnd. Gegen Westen und Südwesten fallen sie annähernd mit den Wasserscheiden zusammen, gegen Südosten und gegen Osten wurden sie seit Eröffnung der Eisenbahn Stuttgart—Freudenstadt in bedeutendem Masse nach Westen verschoben und gegen Norden endlich findet das Gebiet bei Pforzheim seinen Abschluss, weil unterhalb Niefem kein Holz mehr auf der Enz eingebunden wird.
Innerhalb der Grenzen dieses Gebiets sind die sämtlichen Waldungen, unterschieden nach Staats-, Körperschafts- und Gemeinde-, sowie nach Privatwaldungen, eingezeichnet. Hiebei fallen die grossen Staatswaldungen im oberen Enz-, Eyach- und Zinsbachthal, die ausgedehnten Gemeindewaldungen von Neuenbürg (356 ha), Höfen (314 ha), Calmbach (341 ha), Wildbad (1530 ha), Nagold (1020 ha), Altensteig (946 ha) und Simmersfeld, sowie die zusammenhängenden Privatwaldungen auf den Markungen Igelsberg (520 ha), Besenfeld (1393 ha), Göttelfingen (738 ha), Hochdorf (896 ha) und Grömbach (505 ha) hauptsächlich in die Augen.
Dieses Verkehrsgebiet umfasst sonach abgerundet:
24 600 ha württembergische und 4655 ha badische Staatswaldungen,
15 500 ha „ „ 3032 ha ,, Körperschafts- und Gemeindewaldungen,
13 000 ha „ „ 513 ha „ Privatwaldungen.
Zus. 53100 ha württembergische und 8200 ha badische Waldungen.
Die Staatswaldungen liegen in den Forstamtsbezirken Freudenstadt, Wildberg, Leonberg und Neuenbürg, sie sind anerkanntermassen in sehr gutem Zustand.
Die Gemeinde- und Körperschaftswaldungen sind infolge der an sie gemachten Anforderungen durch Nebennutzungen (Waldstreu) an manchen Orten zurückgekommen; von den Gemeinden wird jedoch vieles gethan, um die Waldungen durch Neuaufforstung und geregelte Bewirtschaftung wieder in besseren Zustand zu bringen. Die Wirtschaftspläne werden von den Forstämtern geprüft, die Einhaltung von den Revierämtern kontrolliert. Die Gemeinden Altensteig, Nagold, Neuenbürg und Wildbad haben eigene Gemeindeförster.
Die Privatwaldungen sind in freier, ungehinderter Benützung ihrer Besitzer; dieselben sind an keine Nachhaltswirtschaft gebunden, sie haben nur die Verpflichtung, den Wald als solchen zu erhalten und keine Handlung vorzunehmen, welche die Erhaltung des Walds^gefährden könnte.
Die Nutzungserträgnisse aus den Wäldern sind daher sehr verschieden. Der Stammholzanfall im Mittel der 5 Jahre 1888/92 wurde aus den Fällungsnachweisungen der Revierämter sowohl für die einzelnen Staatswalddistrikte, als für die einzelnen Körperschaftswaldungen erhoben; für die Privatwaldungen dagegen musste, im Benehmen mit den Revierämtern, eine Verhältniszahl für den Stammholzanfall für das ha und jede Markung festgesetzt und daraus der gesamte Stammholzanfall berechnet werden.
Auf diese Weise erhielt man den in dem nachstehenden Verzeichnis zusammengestellten jährlichen Stammholzanfall auf der gesamten Waldfläche des württembergischen Verkehrsgebiets.
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