ihnen solches nochmals zulassen,und diese ihre alte

Gerechtsame nicht entziehen."

so vermuten wir,die Gemeinden werden diese alte Ge­rechtsame auch schon im Papsttum,vornehmlich aber zur Zeit der Reformation,und zwar ohne Zutun der Landesherr­schaft oder ihrer Beamten gehabt haben,zumalen die Schul­meister von der Kirche damals keine Besoldungen,sondern nur wie die Büttel,Hirten u.drgl.ihre Quatember-Pfründen oder Schulgelder hatten.

Jm Papsttum hatten die Gemeinden keine Schulhäuser, den Mesnern hingegen wurden Mesnarei-Häuser errichtet, welche der Kirchen incorpiert waren,also hatte eine jede Kirche eine Mesnerei und eine Mesnerei-Behausung.Nach der Reformation aber wurden die Mesnerei-Häuser entweder ver­kauft oder zu Schulhäusern verordnet,oder von den Gemein­den Schulhäuser erkauft oder gebaut.

Jn allen Orten,wo Mutter-Kirchen waren,wurden nach * und nach Schulen aufgeriohtet und den Schulmeistern neben

dem geringen Schulgeld,von den HeiligenPflegschaften fixe Gehälter gewährt,ebenso auch teilweise von der Ge­meinde,auch von dem Kirchan-Kasten Additionen verordnet. Nebst diesen Sublevationen wurden in allen Flecken die Mesnereien mit den Schuldiensten vereinigt und dadurch die Schuldienste sehr verbessert,auch nach und nach in vielen Orten,wo Filial-Kirchen sind,öffentliche und beständige Schulen aufgerichtet.Jn vielen dergleichen Orten hielten aber die Einwohner nur im Winterhalbjahr gedingte Schulmeister um Lohn und Essen,in vielen Orten aber mussten die Kinder mit grosser Beschwerlichkeit und Gefahr dahin in die Schule gehen,wo die Matterkirche war.

Bei dieser Beschaffenheit aber blieb noch ein sehr schädliches Uebel von dam heydnischen und päpstlichen Kirchenbann übrig.Die Kirchen,Pßsrrein,Schulen,Mesnereien u.drgl.wurden tradiert,als wie inforo civili die Bann­mühlen tractiert werden.Die Kinder in einem Filialort sollten in die Schule der Mütterkirche geradeso wie die Gemeinden in die Bann-Mühle gebannt sein und bAeiben.Der gemeinschädliche Eigennutz wurde dem Wohlergehen,Bequem­lichkeit und der Gefahr der Kinder vorgezogen,und also mussten dergleichen neue Errichtungen allein von dem Landesherrn oder seinen Rathen ex comiseratione befördert werden,wie man an der neuerrichteten schule in dem Gült- lingischen Filial-Ort Holzbronn ein merkliches Exempel hat.und auf solche Art stehen noch sehr viele Gemeinden wegen des sogenannten und höchärgerlichen päpstischen Juris Stolä in dam heidnischen und päpstischen Bann.

Damit wir aber hier abbrechen können, so kommunicieren wir die Namen der Schulmeister^so viel wir dermalen solligiert haben,obschon noch viele Namen fehlen.

Schulmeister:

Peter M ü 1 1 e r . Ob das Jahr 1576.

Dieser hatte zur Besoldung,vermöge der Rechnung, jährlich 2 Scheffel Dinkel,dass er die armen Schüler lehrt.