Von den & e r i c h t e n allhier.
ewigen Zeiten,in peinlichen Händeln und über das Blut zu richten,unter dem Himmel auf freier Strass zu Gericht zu sitzen,wie bisher,nicht mehr schuldig noch pflichtig seien,sondern solch Gericht auf gemeinem Rathaus darauf andere Gerichte daselbst gehalten wurden,besetzen (oder besehen?) und halten wollen,von Uhs,Uhsern Nachkommen und sonst allermenniglich ungehindert, mit Urkund diss Briefs.Gegeben zuAusgburg 1504 ."