Von der Garf-Württembergischen Herrschaft Wildberg
Rechten,Lehen und Gütern allhier.
wat vnd Waffen als er dann trug so er zu Feld, mit sinem Herren zog." j
Anmerkung:
Die leibeigenen Leute allhier mussten mit ihrem eigenen Leib-Herrn in das Feld ziehen.(Leibeigenen sind Zugehörden einer Burg,mithin waren alle Wildbergi- , sehen und Bulachischen Leibeigenen der Burg Wildberg , anhängig) !
Die Amtmänner der Leibherren, bekamen der Verstor- j benen Leibeigenen Wat und. Waffen oder Rüstung,welche i
diese trugen,wann sie mit ihrem Leibherren zu Felde j
zogen.Noch um das Jahr 1585 waren die Wehr und Waffen eines jeden gehuldigten Untertanen eine Hacke und Sturmhaube.Jn einem alten Manuscript haben wir folgendes extrahiert:
"Dis nachgeschrieben (10 Manne) händ der Burger ze Nagelt Armbryst zu jn (oder je?) genommen am Palm tag anno Domini 1414 etc.
Sie hatten 10 Armbrust,9 Gürtel,9 Krapgen und 6 Kocher mit Pfeilen.Es stehet aber nicht dabei,wer die 10 Mann und die Burger waren.
Allhier war keine Lokal-Leibeigenschaft.Ob die Leibeigenen allhier anfangs nur einen Leinherrn hatten *und mit andern Rechten an mehrere Leibherren verteilt wurden,das ist unbekannt.
Die Leibeigenschaft entstünde per Conventiones et Contractus ,also dass ein jeder Lands-oder Dorfherr neue annehmende Jnwohner zu Leibeigenen machen konnte. Nicht nur grosse,sondern auch die kleinen Landesherrn und Edle konnten Leibeigenschaften introdmiren und acqueriren.Auch Unedle kountenLeibeigene in Possession bekommen.Viele namen Geld und Gut und wurden dafür leibeigen.
Der Renovator der Erneuerung wollte annn 1662 in dem Flecken Gültlingen aus diesem %%%%%%%%%%%%%%%% Artikel des Gemeindebüchleins und dessen gefolgten Erneuerungen eine Lokal-Leibeigenschaft machen.Sie kam aber nicht zu Stande,ob sie schon in das Lager eingetragen worden war.
"Och ain jckliohen frow die dan sturb da Ttm der amptmann daz obrest Klaid vnd daz best daz sie trug an dem hailigen Tag.
Anmerkung:
Das ist das beste Oberkleid,welches sie an hohen Zeiten,das ist an ihrem Hochzeitstag oder an hohen heiligen Tagen getragen hatte.Dieses Kleid wird ein Teil der Besoldung des Amtmanns gewesen sein.Die Menge der Leibeigenen erforderte aber auch einen eigenen Vogt oder Einbringer,welchen man #üner-Vogt nennete.