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Von der Graf-Württembergischen Grafschaft Calw

Rechte,Lehen und Güter allhier.

also rabricieret:

Herrn Ludewig,Graven zu Wirtemberg vnd Mdmpelgart; sodann Abbt Wolffen zue Hirschaw,Verwechslung eines Wiltpanns.

Wie,wann und von wem die Grafschaft Calw den Wildbann und die Eigenschaft der Wälder und. Hölzer zu Gültlingen und weiters bekommen,das hat sich noch nicht gezeigt.Dieses aber ist gewiss,dass die Herrschaft Wildherg den Wildbann zu Gültlingen zur Zeit der Rhein.Pfalzgr.Regierung nicht gehabt hat.Jn diesem Bezirk des Klosters Wildbann liegen die Burgställe Gaissburg und Haselstall,wie auch die unge­nannte Burg in dem Gültlinger Tal gegen der Nagolt

und Oberwaldecke oder Dicke,das Dorf Gültlingen,Holzbronn usw.und vielleicht haben alle diese Burgen Anteile an dem Wildbann gehabt und an die Grafen von Calw und ihre Nach­folger verkauft und vertauscht.

Die Gemeinde Stammheim war schuldig,Seilwagen zu führen und andere Jagddienstbarkeiten zu prestieren.

Ob die Gemeinde zu Gültlingen auch dergleichen Frohn- dienste zur Herrschaft Calw oder hernach nach dem Wechsel zu/dem Kloster Hirsau oder zu der Herrschaft Böblingen prästiert hat,das ist unbekannt.Vermutlich aber war sie der Herrschaft Wildberg und Bulach keine solche Frohndien- ste schuldig.

Es war aber das Kloster Hirsau% nicht länger als bis zur Kirchenreformation des Landes anno 1535 als eine Zeit von 86 Jahren in ruhiger Possession des Wildbanns in der Markung Gültlingen,Stammheim usw.wie folgende Urkunde ausweist:

Bericht des Verwalters zu Hirsau Ludwig Hipp an Herzog Christoph dd.2.Jan.1558.

" Vff E.G.f.Gn.gnedigen Bevelch mit notwendigen guten Vmbständen zue berichten,wer von alter dass jagen in dem Stamheimer wald die Markht genannt (so dieser weil gegen den Unterthonen daselbsten spenig) gehapt in was oberkeit zwing und. benn der gelegen,wer den Verhüten lass auch die Frevell und Rugung empfahe, gib Ew.f.Gn. ich hierauff underthenigst zu vemiemen% dass ich mich in allweg verkündigt und befunden, dz von alter her denn Menschengedechhnuss ein Appt zu Hirsauw inn diesem Wald allein und sunst niemand zu jagen gehabt,biss ungevarlich anno% ? haben Ew.F.Gn.Herr Vater hochloblicher Gedachtnuss und seit­her Ew.F.Gn.darinne gejagt und noch zu solichem jagen auch was in dem Gezirk vermag beiliegende Zedels (in diesem Zettel waren eben %jene Limites bestimmt, die in dem obengenannten Vergleich auch vermerkt sind) gelegen seind die von Stammheim von alter her als ein Appt gejagt allwegen,der Sailwagen schuldig gewesen zuo furn, aber an Sagenn und Fürstoun haben nichts dann was Vss Pit bescheen gethaun,aber jetz