Unter-Vögte .
Von anno 1377 bis 1440,eine Zeit von 63 Kahren , war die Herrschaft Wildberg und Bulach Pfalzgräflich am Rhein.Weil nun diese Herren in dieser Gegend lang und breit keine als diese Herrschaft hatten,so mussten sie ihren Wildbann und Forst durch besondere Waldvögte administrieren lassen.
Anno 1440 haben die Grafen zu Württemberg diese Herrschaft bekommen,als sie die Herrschaft Nagolt schon seit 1365 in Possession hatten und die Herrschaft Altensteig von anno 1400 an Markgräfl.war.Sie mussten also auch noch besondere Waldvögte in der Wildberger und Nagolder Herrschaft halten.Wie dann anno 1485 ndch Hans Her- ter Waldvogt zu Wilcherg war. (Eberhard Jäger, Waldvogt zu Wildberg anno 1457).
Dahingegen die Markgrafen iq&hrer,ihren L a n den und Forsten angegrenzten Herrschaft Altenstaig einen Forstmeister hatten,(wie dann Junker Wilhelm von Urbach,vermutlich der Forstmeister, durch einen Boten von Altensteig das Wildpret den Burgern zu Wildberg auf das Rathaus geschenkt hat und diesem Boten ? gegeben wurde.) Als die Herzoge von Württemberg anno 1603 auch diese Herrschaft Altenstaig in Possession nahmen,so wurden diese 2 Waldvogteien mit dem Forstamt Altensteig combiniert.
Zu Wildberg waren nicht lange Waldvögte,weil der diesseitige Wildbann der Waldvogtei zu Nagold anvertraut wurde,diese aber continuirte b&s 1603.
Zur Zeit des (Ober-)Vogts Wernher Schnider, stehet in dem Privilegio,welches Graf Ulrich zu Stuttgart der Gemeind zu Gültlingen erteilte und sie der Frondienste befreite,folgender Passuss: "Und dafür sollen uns Unsere arme Leut alle, jährlichs geben und auf St.Martinstag unserem Schultheissen zu Wildberg antworten 15 Pfd.Heller guter und genehm&r Währung"1464.
N.N.Vogt za Wildberg um das Jahr 1490.
Erneuerung de anno 1662 P.II,f.l02
Anmerkung:
dieser allegierte Vogt war vielleicht der ;
Obervogt oder Waldvogt oder wurde etwan von dem Verfertiger der Urkunde oder Schrift nur ehrenhalber Vogt genennet.
NN,Schultheiss um das Jahr 1503,1506.
Alexander T r e f f e r Keller.Vermöge Urkunden de Anno 1511,1532.Zur
Zeit des Obervogts Wolf von Gültlingen stehet in einer Urkunde:
"Wir Schultheiss Vnd Richter ze Wildberg".
Alexander M e f f e r t oder Meffridt,Vogt za Wildberg.Vermöge Urkunden
ilt^'Ell^^lMsf su Willberg 1524,1525.