Unter-Vögte .

Von anno 1377 bis 1440,eine Zeit von 63 Kahren , war die Herrschaft Wildberg und Bulach Pfalz­gräflich am Rhein.Weil nun diese Herren in die­ser Gegend lang und breit keine als diese Herr­schaft hatten,so mussten sie ihren Wildbann und Forst durch besondere Waldvögte administrieren lassen.

Anno 1440 haben die Grafen zu Württemberg diese Herrschaft bekommen,als sie die Herrschaft Na­golt schon seit 1365 in Possession hatten und die Herrschaft Altensteig von anno 1400 an Markgräfl.war.Sie mussten also auch noch besonde­re Waldvögte in der Wildberger und Nagolder Herr­schaft halten.Wie dann anno 1485 ndch Hans Her- ter Waldvogt zu Wilcherg war. (Eberhard Jäger, Waldvogt zu Wildberg anno 1457).

Dahingegen die Markgrafen iq&hrer,ihren L a n den und Forsten angegrenzten Herrschaft Altenstaig einen Forstmeister hatten,(wie dann Junker Wil­helm von Urbach,vermutlich der Forstmeister, durch einen Boten von Altensteig das Wildpret den Burgern zu Wildberg auf das Rathaus geschenkt hat und diesem Boten ? gegeben wurde.) Als die Herzoge von Württemberg anno 1603 auch diese Herrschaft Altenstaig in Possession nahmen,so wurden diese 2 Waldvogteien mit dem Forstamt Altensteig combiniert.

Zu Wildberg waren nicht lange Waldvögte,weil der diesseitige Wildbann der Waldvogtei zu Nagold anvertraut wurde,diese aber continuirte b&s 1603.

Zur Zeit des (Ober-)Vogts Wernher Schnider, stehet in dem Privilegio,welches Graf Ulrich zu Stuttgart der Gemeind zu Gültlingen erteilte und sie der Frondienste befreite,folgender Passuss: "Und dafür sollen uns Unsere arme Leut alle, jährlichs geben und auf St.Martinstag unserem Schultheissen zu Wildberg antworten 15 Pfd.Hel­ler guter und genehm&r Währung"1464.

N.N.Vogt za Wildberg um das Jahr 1490.

Erneuerung de anno 1662 P.II,f.l02

Anmerkung:

dieser allegierte Vogt war vielleicht der ;

Obervogt oder Waldvogt oder wurde etwan von dem Verfertiger der Urkunde oder Schrift nur ehrenhalber Vogt genennet.

NN,Schultheiss um das Jahr 1503,1506.

Alexander T r e f f e r Keller.Vermöge Urkunden de Anno 1511,1532.Zur

Zeit des Obervogts Wolf von Gültlingen stehet in einer Urkunde:

"Wir Schultheiss Vnd Richter ze Wildberg".

Alexander M e f f e r t oder Meffridt,Vogt za Wildberg.Vermöge Urkunden

ilt^'Ell^^lMsf su Willberg 1524,1525.