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Hydrographie. Beschreibung einzelner Flussgebiete, Enz-Nagold.

Markung Rosswag.

Auf der Markung Rosswag, Oberamts Vaihingen, hatten die Hochwasser der Jahre 1820 und 1824 zweimal nacheinander die dortige Enzbrücke zerstört. Um der neuen Brücke einen besseren Zu- und Abfluss zu verschaffen bat der Gemeinderat im Monat August 1827 unter Vorlage eines Plans und Ueberschlags über die Verbesserung des ganz verwilderten Flusslaufs um Unterstützung aus der Staatskasse. Da auf jener Flussstrecke die Flossfahrt sehr erschwert war, die Eisverhältnisse sehr ungünstig lagen und zudem die Sicherheit der Brücke, der Thalstrasse nach Vaihingen und mehrerer Wohnhäuser in Rosswag bedroht war, wurde durch Ministerialerlass vom 29. August 1827 zu dem auf 5037 Gulden (8669 M.) berechneten Kostenaufwand ein Beitrag von 2000 Gulden (3429 M.) aus dem Etat des Flussbaus verwilligt. Einen solch bedeutenden Aufwand auf einmal zu machen war aber die Gemeinde nicht im stände. Es wurde daher zunächst nur der unterhalb der Brücke gelegene Teil mit 3000 Gulden (5143 M.) Aufwand und 1500 Gulden (2571 M.) Staatsbeitrag in den Jahren 1827/29 zur Ausführung bestimmt. Für den auf 1529 Gulden (2621 M.) ermässigten Voranschlag über den zurückgestellten Teil der Verbesserungen des Flusslaufs wurde ein weiterer Beitrag von 300 Gulden (514 M.) aus dem Flussbauetat für die Jahre 1829/30 genehmigt. Der Bau verzögerte sich aber bis ins Jahr 1832.

Diese Verbesserungen umfassten nur das allernotwendigste. Mit höchster Genehmigung vom 5. März 1840 wurde der Gemeinde, in Rücksicht auf ihre bedrängte Lage ausnahmsweise, weil die Herstellung des Durchstichs auch im Interesse der Flösserei gelegen war, zu den Kosten des Durch­stichs im Voranschlagsbetrag von 1420 Gulden (2434 M.) ein Beitrag von 2 /s, und zu den Kosten der Ufersicherungen im Voranschlagsbetrage von 1559 Gulden (2672 M.) ein Beitrag von 1 /s des wirklichen Aufwands verwilligt. Infolge der Beschädigungen durch den Eisgang im Frühjahr 1841 wurde zu den auf 317 Gulden (543 M.) veranschlagten Kosten ebenfalls noch/ 3 Beitrag zugesagt, so dass der Gesamtbeitrag aus dem Flussbaufond sich' auf 1765 Gulden (3026 M.) belief.

Da sich unterhalb des Wasserbaus eine Kiesbank anlegte, durch welche die Wasser gegen die an der Brückengasse liegenden Häuser und Gärten getrieben wurde, entschloss sich die Ge­meinde im Jahre 1846, das allzu breite Flussbett auf eine Normalbreite von etwa 20 m mit Stein­zeilen einzudämmen. Sie erhielt durch höchste Entschliessung vom 11. Juli 1846 zunächst 1 j 3 Bei­trag zugesichert. Der Beitrag wurde aber, im Hinblick auf die ungünstigen ökonomischen Verhältnisse der Gemeinde auf die Hälfte der Kosten erhöht. Nach dem im Jahre 1848 zusammen­gestellten Kostenverzeichnis betrug der Aufwand 2914 Gulden (4996 M.), der Staatsbeitrag 1457 Gul­den (2498 M.)

Markung Bietigheim.

Die Stadtgemeinde Bietigheim, Oberamts Besigheim, stellte am 19. Februar 1849 das An­suchen an das Königl. Ministerium des Innern, die zwei starken Krümmungen der Enz unterhalb der Stadt im Gewand Häldenwiesen mit Staatsbeitrag zu durchstechen. Durch Entschliessung Seiner Majestät des Königs vom 12. Februar 1851 wurde ihr die Hälfte der Baukosten als Staats­beitrag zugesagt, weil der damalige Flusslauf den Flossbetrieb sehr erschwere und die Ufererhaltung unmöglich sei.

Durch die beiden Durchstiche wurde die Flussstrecke von rund 900 m Länge auf 500 m ver­kürzt. Die Normalbreite wurde zu 37 m angenommen und für den Flossbetrieb ein Graben von 7,16 m ausgehoben. Die Zuschlusskrippen wurden aus 3 Reihen Pfählen mit dazwischen eingelegten Senkfaschinen hergestellt und die Uferböschungen mit Spreutlage befestigt. Die Kosten für Grund­erwerb betrugen 2801 Gulden (4802 M.), die Gesamtkosten 9711 Gulden (16 646 M.) und der Anteil des Staats 4856 Gulden (8323 M.).

Nach dem Hochwasser vom 8./10. März 1896 wurden durch das Gesetz, betreffend einen zweiten Nachtrag zum Finanzgesetz für die Finanzperiode 1895/97 vom 25. Mai 1896 (Reg.-Bl. S. 133) die Summe von 300 000 M. zur Gewährung von Staatsbeiträgen an Amtskörperschaften und Gemeinden zu Strassen-, Brücken- und Uferbauten verwilligt. Zu den Kosten der Aus­besserung des durch das Hochwasser der Enz verursachten Schadens erhielten hiervon die nachstehend verzeichneten Gemeinden des oberen Enzthals je 26 72 °/° Staatsbeitrag:

die Stadtgemeinde Wildbad bei einem Gesamtaufwand von 31685 M., wovon an Ufern 6367 M., einen Beitrag von 8396 M.,