Hydrographie. Beschreibung einzelner Flussgebiete, Enz-Nagold.
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c) Strassenbauverwaltung.
Auch die Strassenbauverwaltungen beider Uferstaaten sahen sich genötigt, bei Gelegenheit der Erbauung der in Staatsunterhaltung übernommenen Thalstrassen Flussverlegungen vorzunehmen.
So wurde von der württembergischen Strassenbauverwaltung die Enz oberhalb Höfen in den Jahren 1847/48 auf rund 200 m Länge und unterhalb Wildbad in den Jahren 1848/50 an zwei Stellen auf zusammen 150 m Länge ohne nennenswerte Verkürzung des Flusslaufs seitlich gerückt; die Sohlenbreite wurde hierbei zu 17 bezw. 7 m angenommen.
Von der badischen Strassenbauverwaltung wurde in den Jahren 1852/58 eine Verlegung des Nagoldbettes bei Weissenstein auf rund 300 m Länge dadurch vorgenommen, dass der schmale Bergrücken zwischen der Schleife, die die Nagold um den Ort Weissenstein herumbildete, durchbrochen, und sowohl die Thalstrasse, als auch das rund 30 m breite Nagoldbett, durch denselben geleitet wurden. Durch die rund 1300 m lange Abkürzung des Flusslaufs entstand unterhalb des Einschnitts ein beträchtlicher Absturz, der später zu einem Wehr ausgebildet und für die Flösse mittels eines 300 m langen Flosskanals fahrbar gemacht wurde. Die dabei gewonnene AVasserkraft wurde veräussert, die Unterhaltungslast vom Staate beibehalten.
d) Wasserb au ver waltung.
Ausschliesslich auf Kosten der Wasserbauverwaltungen beider Staaten wurden keine Korrektionsbauten an der Enz und Nagold ausgeführt.
Dagegen sind an der Enz unterhalb Pforzheim von Gemeinden in einer Anzahl von Markungen Schutzbauten mit Staatsbeiträgen hergestellt worden. Im nachstehenden sind die bedeutenderen Bauwesen dieser Art auf württembergischem Landesgebiet aufgezählt und teilweise kurz beschrieben. Ihre Anzahl ist sehr mässig, weil das Bedürfnis zu ihrer Herstellung, einesteils wegen der günstigen Untergrunds Verhältnisse, andernteils wegen des Uferschutzes durch die zur Aufrechterhaltung des Flössereibetriebes nötigen Arbeiten nur in unerheblichem Umfang zu Tage getreten ist.
Markung Enzberg.
In den 2 Etatsjahren 1826/27 und 1829/30 'wurde der Gemeinde Enzberg, Oberamts Maulbronn, zu den Kosten von Uferdeckwerken je ein Beitrag von 100 Gulden (171 M.) aus Mitteln des Flussbaufonds gereicht.
Die Hochwasser des Jahres 1851 hatten am linksseitigen Ufer im Gewand Mühlstattwiesen eine Uferbeschädigung verursacht. Auf wiederholtes Ansuchen der Gemeinde wurde zu den auf 512 Gulden (878 M.) veranschlagten Kosten durch höchste Entschliessung vom 27. August 1855 ein Staatsbeitrag von 225 Gulden (386 M.) gegeben.
Ferner wurde zu einem am linken Ufer im Gewand Felsenwiesen gelegenen Bauwesen vermöge königl. Entschliessung vom 7. Januar 1863 ein Beitrag von 300 Gulden (514 M.) zu den auf 850 Gulden (1457 M.) veranschlagten Kosten verwilligt.
Markung Dürr m e n z.
Durch höchste Entschliessung vom 15. September 1825 wurde zu den durch das Hochwasser vom Jahr 1824 veranlassten Flussbauten an der Enz eine ausserordentliche Unterstützung von 9000 Gulden (15 429 M.) bewilligt. Die Gemeinde erhielt zunächst zufolge Erlasses des Königl. Ministeriums des Innern an das Oberamt Maulbronn vom 29. August 1827 zu den 9153 Gulden (15 691 M.) betragenden Gesamtkosten der Herstellung eines auch für den Flössereibetrieb wünschenswerten Durchstichs unterhalb des Orts einen Staatsbeitrag von S /L— 6865 Gulden (11 769 M.) und sodann in Gemässheit des Ministerialerlasses vom 14. September 1831 zu dem auf 2093 Gulden (3588 M.) veranschlagten Durchstich zwischen den Letten- und Brühlwiesen einen Beitrag von 817 Gulden (1400 M.) angewiesen. Ferner wurde die Gemeinde bei der Uferkorrektion an den Bubenmühl- und Rankwiesen im Jahre 1847/48, die 1532 Gulden (2626 M.) kostete, mit einem Beitrag von 379 Gulden (650 M.) bedacht.
Markung Lomersheim.
Zu den in den Jahren 1832/33 aufgewendeten Uferbaukosten in der Au unterhalb des Ortes wurde ein Staatsbeitrag von 150 Gulden (257 M.) verwilligt.